Kaiserslautern. Vor viereinhalb Monaten wurden zwei Polizisten mit einem Gewehr erschossen. Nun beginnt der Mordprozess vor Gericht. Die Hintergründe.

Am Dienstagmorgen hat in Kaiserslautern um 9.00 Uhr der Mordprozess um zwei erschossene Polizisten begonnen. Verantworten muss ich ein mutmaßlicher Täter im Alter von 39 Jahren deutscher Herkunft.

Bis zum 9. September sind 14 Termine vorgesehen. Am Prozess sollen mehrere Sachverständige und eine Vielzahl von Zeugen teilnehmen.

Am 31. Januar soll der Angeklagte im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz eine 24 Jahre alte Polizistin und ihren 29 Jahre alten Kollegen bei einer Verkehrskontrolle mit mehreren Gewehrschüssen getötet haben. Es wird vermutet, dass Andreas S. so seine Jagdwilderei zu verdecken versucht habe.

Mord an Polizisten: Staatsanwaltschaft vermutet Komplizen

Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Angeklagte in der Tatnacht in Begleitung eines 33 Jahre alten Komplizen, Florian V., zur Jagdwilderei unterwegs gewesen war. Der geparkte Kastenwagen am Rand einer Kreisstraße sei den im Zivilfahrzeug auf Streife fahrenden Polizisten wiederum verdächtig vorgekommen. Sobald die Polizeianwärterin ausgestiegen sei, habe der Täter "aus kurzer Entfernung" einen Schuss auf ihren Kopf abgegeben, so die Anklagebehörde.

Nachdem die Frau schwer verletzt auf die Straße gestürzt sei, habe der Angeklagte erst mit einer Flinte, dann aber mit einem Jagdgewehr auf den Polizisten geschossen und ihn mit einem Kopfschuss sofort getötet. Die Polizistin, die offenbar noch lebte, habe einen weiteren Kopfschuss erhalten.

Der Staatsanwaltschaft zufolge seien die zwei Verdächtigen nah der Tat geflohen. Wenige Stunden später wurden sie im nahen Saarland festgenommen.

Mordprozess: Die Anklagepunkte

Die Justizbehörde wirft dem 39-Jährigen unter anderem zwei Morde vor, "aus Habgier und um eine Straftat zu verdecken". Dem 33-jährigen Komplizen wird unter anderem versuchte Strafvereitelung vorgeworfen: Er habe beim Spurenverwischen geholfen.

Ein weiterer Anklagepunkt: Beide Verdächtigen werden der gemeinschaftlichen nächtlichen Jagdwilderei beschuldigt. Laut psychiatrischen Gutachten gebe es keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. (day/dpa)

Lesen Sie auch: Polizistenmord – Hat Deutschland ein Problem mit Wilderern?

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.