Düsseldorf. Michael Wendler steckt in einem neuen Rechtsstreit: Nun handelt es sich bei dem Schlagerstar um den Kläger. Was er einem Arzt vorwirft.

Michael Wendler steht ein weiteres Mal vor Gericht. In dem aktuellen Prozess in Düsseldorf geht es allerdings nicht um den Haftbefehl, der den Schlagerstar lange beeinträchtigt hatte, mittlerweile aber aufgehoben worden wurde.

Tatsächlich handelt es sich bei dem "Egal"-Interpreten um den Kläger. Der Angeklagte: ein Schönheitschirurg – wobei der Grund für den Rechtsstreit ein Corona-Attest ist.

Wendler klagt an: Corona-Attest gefälscht?

Der 49-Jährige, der zuvor mit Verschwörungstheorien viel Aufsehen erregt hatte, will dem Mediziner eine Äußerung verbieten lassen, bei der es um ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht geht.

Gegenüber der "Bild"-Zeitung hatte der Arzt angedeutet, dass das für Wendler ausgestellte Attest, das von dem plastischen Chirurgen stammen soll, gefälscht sein könnte: "Der Briefkopf und die Unterschrift stimmen, aber der Mittelteil ist nicht unsere Schriftform. Ich denke, das ist reinkopiert worden. Es ist leicht, so etwas zu fälschen."

Das Landgericht verhandelt den Fall am kommenden Mittwoch und hat den Streitwert auf 145.000 Euro festgesetzt. Laut Forderung der Richterin müssen die Atteste in Originalform vorgelegt werden: So verfügt Wendler noch über ein weiteres Attest, das ihn wohl wegen einer Nasen-Operation von den Nasenabstrich-Tests auf das Coronavirus befreit. Außerdem soll selbst seine Frau Laura Müller über ein Attest verfügen.

Wendlers Gerichtsprozess: Das sagen die Anwälte

Das persönliche Erscheinen Wendlers wurde allerdings nicht angeordnet, vor Gericht werden demnach wohl nur die Anwälte der beiden Streitparteien anwesend sein. Auch interessant: Die Wendlers: Verzweifelter letzter Versuch auf Porno-Portal

Rechtsanwalt Markus Haintz sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass er eidesstattliche Versicherungen des Wendlers und dessen Frau habe. Darin sei detailliert beschrieben, wie der Chirurg die Atteste ausgestellt und unterschrieben habe. "Für mich ist die Sache relativ klar", sagte Haintz und regte an, die Atteste im Zweifel auf Fingerabdrücke untersuchen zu lassen.

Der Anwalt des Chirurgen betonte auf Anfrage, dass er "vor dem Prozesstermin kein Statement abgeben", wolle. (day/dpa)

Dieser Artikel ist zuerst auf morgenpost.de erschienen