Berlin. “Geimpft oder genesen“: Die 2G-Regel könnte mancherorts bald noch verschärft werden. Was hinter dem Prinzip “2G plus plus“ steckt.

Geimpft und genesen: Das verbirgt sich hinter der 2G-Regel. Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern am Donnerstag soll sie künftig bundesweit gelten – mit wenigen Ausnahmen. Mancherorts gilt schon jetzt 2G plus – also "geimpft oder genesen plus tagesaktueller Corona-Test". Für Ungeimpfte gilt damit de facto ein Lockdown. Lesen Sie auch: Corona-Gipfel: Alle neuen Beschlüsse und Regeln im Überblick

Demnach müssen sich selbst Geimpfte testen lassen, um Zugang zu Veranstaltungen zu bekommen. Doch womöglich reicht auch das nicht aus. Deshalb diskutieren Fachleute und Politiker, ob man für Orte, an denen besonders viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, 2G plus plus einführen sollte. Was bedeutet das?

2G plus plus: Was bedeutet die Regel?

Wie bereits bei der ursprünglichen 2G-plus-Regel, bei der Geimpfte und Genesene je nach Betrieb und Bundesland entweder einen Schnelltest vorzeigen oder aber Maske tragen müssen, gibt es auch bei der 2G-plus-plus-Variante offenbar mehrere Ausführungsmöglichkeiten.

Geimpft oder genesen plus tagesaktueller Corona-Test von einer zugelassenen Teststelle plus FFP2-Maske: Dieses Konzept von 2G plus plus gilt schon jetzt in manchen Krankenhäusern. Lesen Sie mehr: Corona: Wut-Video zu Testpflicht – Uni reagiert sofort

Die Helios Klinik Bad Gandersheim etwa weist auf ihrer Website darauf hin, dass Patientenbesuche in dem niedersächsischen Klinikum nur unter diesen Bedingungen erlaubt sind. Der Fußballverein Arminia Bielefeld führte seine Jahreshauptversammlung unter diesen Vorzeichen durch.

Da 2G plus plus noch keine offizielle Regel ist, bedeutet das, dass die Betreiberinnen und Inhaber von Cafés und Restaurants und Organisatoren von Veranstaltungen entscheiden vorerst selbst, ob sie die verschärfte Regel anwenden und wie sie sie auslegen. Dazu gehört etwa, ob ein Antigen-Schnelltest anerkannt wird, ob es ein Selbsttest sein darf oder ob er in einer offiziellen Teststelle durchgeführt werden muss. Theoretisch kann auch ein PCR-Test verlangt werden, der jedoch in der Regel selbst bezahlt werden muss. Mindestens ein Antigen-Schnelltest pro Woche in öffentlichen Teststellen ist für jede Person kostenlos.

2G plus plus: Strengere Variante beim Bundesverfassungsgericht

Auch das Bundesverfassungsgericht hat die 2G-plus-plus-Regel eingeführt. Hier verlangt der Senat allerdings, dass Geimpfte und Genesene einen negativen PCR-Test vorzeigen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Maske darf dabei nur nach Einnahme eines Sitzplatzes abgenommen werden.

Das sei fortan für alle Prozessbeteiligten sowie Besucher als auch Journalisten obligatorisch. Bei Nichteinhaltung der Regel könne sogar eine Verhandlung sogar platzen. (mja)