Berlin. In öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland gilt jetzt die 3G-Regel. Wir erklären, was Sie jetzt in Bus und Bahn beachten müssen.

  • Im ÖPNV in Deutschland gilt nun die 3G-Regel
  • Wer mit Bus und Bahn unterwegs ist, muss geimpft, getestet oder genesen sein
  • Doch wie soll die Regel umgesetzt werden? Und welche Strafen können anfallen?

Die Corona-Zahlen steigen in Deutschland derzeit drastisch – gleichzeitig ist die Impfquote weiterhin zu niedrig. Die Ampel-Parteien haben sich dazu entschieden, schärfere Maßnahmen einzuführen. In Bussen und Bahnen wird zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regel gelten.

3G in Bussen und Bahnen: Was bedeutet das?

Die 3G-Regel für den Fernverkehr und den öffentlichen Nahverkehr legt fest, dass nur geimpfte, genese und negativ getestete Personen Busse und Bahnen benutzen können. Die Regelung gilt auch für in Deutschland startende Flugzeuge.

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Ab wann gilt 3G in Bussen und Bahnen?

Die Regel gilt seit Mittwoch, dem 24. November. An diesem Tag trat das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft.

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Welche Tests sind gültig?

Die täglichen Wege zur Arbeit, Uni oder zum Einkaufen können für Ungeimpfte eine komplizierte Angelegenheit werden – vor allem wenn sie Bus oder Bahn brauchen, um zu einer Teststation zu kommen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Zwei Tests pro Woche müssen die Arbeitgeber stellen. Mindestens einen kostenlosen "Bürgertest" pro Woche gibt es an den Teststationen. Wer darüber hinausgehend Tests bezahlt, ist offen.

Gibt es Ausnahmen für Kinder?

Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, und Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen.

Wie soll die 3G-Regel im ÖPNV kontrolliert werden?

Die 3G-Regel in Bussen und Bahnen soll stichprobenartig kontrolliert werden. Flächendeckende Kontrollen seien nicht umzusetzen, wie Bundeskanzlerin nach dem Corona-Gipfel sagte. Die Deutsche Bahn kündigte an, dass bereits in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Maßnahmen Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant seien.

Die Bahngewerkschaften EVG und GDL hatten die neue Regeln scharf kritisiert, da die Umsetzung eine zusätzliche Belastung der Zugbegleiterinnen und -begleiter bedeuten könnte.

Welche Strafen drohen, wenn man sich nicht an die Regel hält?

Das Infektionsschutzgesetz legt die Bußgelder fest, die bei Nichteinhaltung der 3G-Regel anfallen. Dort heißt es, dass diese Ordnungswidrigkeit "mit einer Geldbuße bis zweitausendfünfhundert Euro" geahndet werden kann. Aber: Die Bundesländer müssen ihre eigenen Bußgeldverordnungen erlassen, was bedeutet, dass der Rahmen von 2500 Euro wahrscheinlich nicht ausgeschöpft wird.

Für Beförderungsunternehmen, die sich den Kontrollen der 3G-Regel entziehen, kann eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro anfallen.

Gilt die Regel auch in Taxis?

Nein, die 3G-Regel gilt nicht in Taxis. Eine Maskenpflicht besteht allerdings. Michael Oppermann, der Präsident des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, betonte aber, dass sie für Fahrer gelte.

Wie hoch ist das Infektionsrisiko im ÖPNV?

Laut Verkehrsbetrieben ist die Gefahr sich in öffentlichen Verkehrsmitteln mit dem Coronavirus anzustecken nicht höher als an anderen Orten. Auch Virologe Christian Drosten dämpfte die Hoffnung, dass die neuen Regeln das Infektionsgeschehen verlangsamen könnten. Er sagte, dass infizierte Geimpfte, die ihre Infektion nicht merken, ungeimpfte Getestete anstecken könnten. Aber natürlich übt die neue Regeln weiteren Druck auf Ungeimpfte aus, sich impfen zu lassen.

(lhel/raer/afp/dpa)