Düsseldorf. In fünf Bundesländern ist Allerheiligen am Montag ein gesetzlicher Feiertag. Einige Geschäfte dürfen trotzdem öffnen – der Überblick.

Zwar nicht in ganz Deutschland, aber immerhin in fünf Bundesländern ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag. Dort dürfen sich die Menschen 2021 nicht nur über einen freien Tag, sondern sogar über ein verlängertes Wochenende freuen. Denn der 1. November fällt in diesem Jahr auf einen Montag.

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Allerheiligen: Planung beim Einkaufen ist nötig

Das heißt aber auch, dass beim Einkaufen ein wenig Planung nötig ist. Denn weil der Feiertag direkt auf einen Sonntag folgt, sind die Geschäfte gleich zwei Tage am Stück geschlossen. Somit musste spätestens am Samstagabend alles für die Halloween-Party und den Reformationstag am 31. Oktober und das Feiertagsmenü an Allerheiligen besorgt sein.

Doch auch Last-Minute-Shopper müssen am Montag nicht hungern. Denn in allen Bundesländern, in denen Allerheiligen ein Feiertag ist, haben zumindest einige Geschäfte geöffnet. Welche das sind und wie lange sie Kundinnen und Kunden bedienen dürfen, regeln die jeweiligen Feiertagsgesetze der Länder.

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In diesen Geschäften können Sie an Allerheiligen einkaufen

Aus den Feiertagsgesetzen geht hervor, dass Supermärkte und Discounter grundsätzlich geschlossen bleiben. Das gilt auch für die meisten anderen Geschäfte. Die wenigen Läden, die geöffnet haben, dürfen nur bestimmte Produkte verkaufen. Dazu gehört meistens "Reisebedarf", wozu aber auch Tabak, Lebensmittel und Presseprodukte zählen. Das sind die Regeln in den einzelnen Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: Bäckereien dürfen für maximal drei Stunden öffnen, Blumenläden für maximal sechs Stunden. Auch Tankstellen sind in der Regel offen. Sie dürfen allerdings nur "Reisebedarf, Betriebsstoffe und Ersatzteile" verkaufen. Auch Geschäfte an Flughäfen und Bahnhöfen dürfen unter Auflagen öffnen.
  • Bayern: Laut "Ladenschlussrecht" dürfen in Bayern an Allerheiligen Bäckereien (maximal drei Stunden), Blumenläden (maximal sechs Stunden) und Verkaufsstellen von Zeitungen (maximal fünf Stunden) öffnen. Auch Tankstellen sind geöffnet, dürfen aber nur bestimmte Waren (Treibstoff, Ersatzteile, Reisebedarf) verkaufen. Auch an Bahnhöfen und Flughäfen kann man Einkaufen – allerdings nur "Reisebedarf".
  • Nordrhein-Westfalen: Öffnen dürfen Bäckereien, Blumengeschäfte, Hofläden und Zeitungskioske für maximal fünf Stunden. Einkaufen kann man auch in Tankstellen und an Flughäfen oder großen Bahnhöfen.
  • Rheinland-Pfalz: Auch in Rheinland-Pfalz dürfen Tankstellen an Allerheiligen Treibstoff, Ersatzteile und Reisebedarf verkaufen. Waren des täglichen Bedarfs dürfen an Flughäfen und großen Bahnhöfen verkauft werden. Öffnen dürfen zudem Hofläden, Blumenläden, Bäckereien und Verkaufsstellen von Zeitungen.
  • Saarland: An den meisten Feiertagen dürfen Blumenläden, Verkaufsstellen von Zeitungen und Bäckereien für maximal fünf Stunden öffnen – so auch an Allerheiligen. Tankstellen verkaufen zudem Treibstoff, Ersatzteile und Reisebedarf, den es auch an Flughäfen und Bahnhöfen gibt.

Auch wenn es bestimmten Branchen an Allerheiligen erlaubt ist die Geschäfte zu öffnen, sind sie nicht dazu verpflichtet. Gerade für kleine Einzelhändler lohnt sich der Aufwand oft nicht und die Läden bleiben geschlossen. (nfz)