Berlin. . Die sogenannte 3G-Regel ist am Montag in Kraft getreten. Was die Maßnahmen für Alltagssituationen bedeuten, lesen Sie im Überblick.

  • Die 3G-Regel gilt inzwischen in ganz Deutschland
  • In Kreisen und Städten mit einer Corona-Inzidenz unter 35 kann sie aber ausgesetzt werden
  • Was bedeutet das für den Besuch im Fitnessstudio? Und beim Einkaufen – oder in Restaurants? Alle Infos zur neuen Corona-Regel im Überblick

Die vierte Corona-Welle ist angerollt. Da sind sich RKI und Bundesregierung auch mit Blick auf die Ausbreitung der Delta-Variante einig. Um sie möglichst klein zu halten, haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten Mitte August bei einem gemeinsamen Gipfel neue Regeln für den Herbst beschlossen. Dazu gehört auch die sogenannte 3G-Regel.

Die erste Änderung trat am Montag in Kraft. Der Beschluss der Konferenz sieht einige Änderungen für Geimpfte und Ungeimpfte vor. Hier lesen Sie, was ab sofort und später im Herbst für den Restaurantbesuch, den Einkauf und das Fitnessstudio gilt.

3G-Regel: Impfung, Genesung oder Test – Ohne geht's nicht

Sei es nun ein Termin beim Friseur oder der Gang ins Theater. Seit Montag (23.08.) ist für alle Innenbereiche die Vorlage eines Impf-, Genesenennachweis oder negativen Corona-Tests verpflichtend. Der Abstrich darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein, wenn es sich um einen Antigentest handelt. PCR-Tests dürfen maximal 48 Stunden alt sein. Lesen Sie dazu: Wie teuer ist ein Corona-Test?

Von der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) sind lediglich Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler sowie Menschen, die nicht geimpft werden können. Wie lange die 3G-Regel nötig ist, soll alle vier Wochen überprüft werden. Außerdem können die Bundesländer sie in Städten und Landkreisen, in denen die Inzidenz stabil unter 35 liegt, aussetzen.

Corona-Regeln: Das soll im Supermarkt gelten

Das Tragen einer medizinischen Schutzmaske bleibt weiterhin Pflicht – genauso wie das Beachten des Mindestabstandes. Eine Testpflicht für Ungeimpfte beim Einkaufen war im Beschluss von Bund und Ländern nicht vorgesehen.

Gastronomie und Hotellerie: Bundesweit einheitliche Regeln

Auch für Besuche im Restaurant gilt deutschlandweit die 3G-Regel. Es ist also zu empfehlen Impf- ,Genesenennachweis oder Test griffbereit zur Hand zu haben oder sich die Dokumente gleich per App auf das Smartphone zu laden. Es darf auch damit gerechnet werden, dass manche Restaurants eine Reservierungspflicht einführen, um lange Schlangen am Eingang zu verhindern. Dort sollen nach jetzigem Stand die nötigen Nachweise überprüft werden.

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    Die 3G-Regel soll ebenso im Urlaub für die Übernachtung in Hotels, Ferienwohnungen und Co. gelten. Zusätzlich sollen sich Übernachtungsgäste während des Aufenthalts zweimal wöchentlich testen lassen.

    Sicherheit in Fitnessstudios und Sport durch 3G

    Sofern Sport in einem Innenraum stattfindet, soll auch dafür die 3G-Regel greifen. Schon jetzt müssen in vielen Bundesländern negative Tests oder Impfnachweise für den Besuch im Fitnessstudio vorgelegt werden. Doch manche Bundesländer wie Bayern haben derartige Regelungen mit den sinkenden Inzidenzen im Sommer abgeschafft. Nun sollen die Corona-Regeln für den Sport wieder bundesweit vereinheitlicht werden. Auch bei Fitnessstudios ist damit zu rechnen, dass die Betreiber Terminbuchungen verlangen, um dem organisatorischen Aufwand Herr zu werden.

    Corona-Regeln für Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen

    Für körpernahe Dienstleistungen wie das Haareschneiden gilt ebenfalls die 3G-Regel. Im Gegensatz zu den anderen Bereichen jedoch unabhängig davon, ob die körpernahe Dienstleistung im Innenraum oder im Freien wahrgenommen wird.

    Tests werden zudem Voraussetzung für den Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Auch die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen ist an ein negatives Testergebnis oder einen Immunitätsnachweis gekoppelt. (jas)