Berlin. Ab sofort impfen auch Hausärzte gegen das Coronavirus. Eine Frage beschäftigt viele Impfberechtigte: Welchen Impfstoff erhält man?

Seit Dezember vergangenen Jahres wird in Deutschland gegen das Coronavirus geimpft. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wurden bis April 2021 zwölf Prozent der Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal immunisiert - umgerechnet etwa zehn Millionen Menschen. Am 6. April haben zudem die Impfungen in Hausarztpraxen begonnen.

Dennoch verlief die Impfkampagne bisher nicht skandalfrei - vor allem die möglichen Zusammenhänge zwischen Thrombosen und dem Vakzin des Herstellers Astrazeneca sorgten für Unruhe. Daher fragen sich viele Patienten, ob sie bei der Auswahl des Wirkstoffs Mitspracherecht haben.

Corona-Impfkampagne: Kann man sich den Wirkstoff aussuchen?

Aus der aktuellen der Corona-Impfverordnung geht hervor, dass Bürgerinnen und Bürger bundesweit keine freie Wahl des Impfstoffes eines bestimmten Herstellers haben.

Zwar hatte die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) zunächst in Aussicht gestellt, dass sich Berliner ihr Vakzin aussuchen könnten – Spahn dementierte eine Wahlmöglichkeit allerdings. Als Grund nannte er im Januar die damals knappen Impfdosen.

Ob sich die Wahlfreiheit hinsichtlich der versprochenen, großzügigen Impfstofflieferungen in den kommenden Monaten eventuell doch durchsetzen lässt, ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar.

So kann man der Verabreichung eines bestimmten Impfstoffs entgehen

Obwohl bundesweit keine Wahlfreiheit besteht, können Bürgerinnen und Bürger bei der Immunisierung mit einem bestimmten Hersteller dennoch zum Teil mitwirken, denn: Eine Impfpflicht gibt es hierzulande bisher nicht. Wird man gemäß der Impfreihenfolge zu einem Termin eingeladen, haben Personen das Recht, die Impfung aus persönlichen Gründen abzulehnen. Darunter auch subjektive Präferenzen, was den Impfstoff betrifft.

Astrazeneca: Der Ausnahmefall unter den Impfstoffen

Im Falle des britisch-schwedischen Vakzins haben Bund und Länder selbst eine Regelung durchgesetzt: Der Impfstoff von Astrazeneca soll nur noch an Menschen über 60 Jahren verabreicht werden. "Nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung" dürfen sich Personen unter 60 Jahren allerdings weiterhin mit dem Wirkstoff impfen lassen. Dies stellt den einzigen Fall dar, bei dem Patienten Mitspracherecht haben.