Mountain View/Berlin. Der Nachrichtendienst WhatsApp aktualisiert die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien – allerdings noch nicht zum 8. Februar.

Wer in den vergangenen Tagen WhatsApp auf dem Smartphone geöffnet hat, ist vom Messengerdienst mit einem Hinweis auf aktualisierte Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie begrüßt worden. Bislang sollte man bis zum 8. Februar den neuen Bedingungen zustimmen – doch nun soll die neue Datenschutzrichtlinie erst vom 15. Mai an gelten, wie WhatsApp mitteilte.

In den vergangenen Tagen hatte es plötzlich einen Ansturm auf Dienste wie Telegram und Signal gegeben, weil viele WhatsApp-Nutzer offenbar datenschutzrechtliche Bedenken hatten. Nun rudert WhatsApp zurück und betont, dass sich mit den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gar nicht so viel ändere. Die Einführung der neuen Datenschutzregeln wird dennoch um drei Monate verschoben. Was steckt hinter den Regelungen?

WhatsApp-AGB - ohne Zustimmung keine Nutzung mehr

Laut Facebook, dem Mutterkonzern von WhatsApp, sollen die „wesentlichen“ Änderungen darin bestehen, „klarer formulierte, detailliertere Nutzer-Informationen, wie und warum Daten verarbeitet werden“ darzustellen, sowie Informationen darüber, wie Unternehmen, die über WhatsApp mit ihren Kundinnen und Kunden kommunizieren, Chats speichern und verwalten können.

Den neuen Bedingungen muss in jedem Fall zugestimmt werden, um WhatsApp auch künftig weiter nutzen zu können. Allerdings lässt sich das Pop-up vorerst noch mit einem Fingertipp auf das Kreuz ganz oben rechts (iPhone) oder auf den Button „Nicht jetzt“ (Android) verbannen. In diesem Fall funktioniert WhatsApp noch bis zum 15. Mai weiter. Anschließend hat man ohne Zustimmung jedoch keinen Zugriff mehr auf den Dienst.

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    Anders sehen die Bestimmungen global aus – für den Rest der Welt gilt eine andere Datenschutzrichtlinie. Außerhalb der EU fließen WhatsApp-Nutzerdaten an Facebook zu Werbezwecken oder zur Verbesserung von Produkten, allerdings bereits seit dem Jahr 2016.

    WhatsApp ist genau wie Instagram ein Tochterunternehmen von Facebook. Der Tech-Gigant hat in den letzten Jahren begonnen seine Dienste enger zu verzahnen. Damit könnte eine Zerschlagung des Unternehmens erschwert werden. Diese droht nach der Kartell-Klage der US-Regierung gegen Facebook wegen des Vorwurfs des unfairen Wettbewerbs im Dezember.

    Whatsapp tauscht auch in der EU einige Daten mit Facebook

    Auch wenn WhatsApp-Nutzerdaten aus der EU-Region nach wie vor nicht für Facebook-Produktverbesserungen oder -Werbung eingesetzt werden: Die geänderte EU-Datenschutzrichtlinie offenbart weiterhin, welche Informationen WhatsApp erhebt und teils auch mit anderen Facebook-Diensten austauscht. Neben der Mobiltelefonnummer, Status-Informationen oder Transaktionsdaten gehören dazu automatisch erhobene Daten wie Nutzungs- und Protokollinformationen, Geräte- und Verbindungsdaten oder der Standort in Gestalt der IP-Adresse. Lesen Sie auch: WhatsApp: Diese neuen Funktionen sollten Nutzer kennen

    Den Zweck dieser Metadaten-Sammlung legt der Dienst in der neuen EU-Datenschutzrichtlinie wie folgt dar: Gemeinsam wolle man „gegen Spam, Drohungen, Missbrauch oder Rechtsverletzungen“ vorgehen, heißt es. „Whatsapp arbeitet auch mit den anderen Facebook-Unternehmen zusammen und teilt Informationen mit diesen, damit sie uns dabei helfen können, unsere Dienste zu betreiben, bereitzustellen, zu verbessern, zu verstehen, anzupassen, zu unterstützen und zu vermarkten.“

    (jas/dpa/raer)