Bislang war das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt meist keine Straftat. Nun kann der Gesetzgeber solche Taten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis ahnden.

Berlin (dpa) Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt kann künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.

Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat am Freitag abschließend auch der Bundesrat gebilligt. Das sogenannte Upskirting, bei dem unter Röcke und Kleider fotografiert oder gefilmt wird, war nach bisheriger Rechtslage meist keine Straftat.

Strafen drohen in Zukunft auch, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Bislang schützte das Strafrecht nur lebende Unfallopfer. Die Regelungen treten voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft.

Durch die Verschärfungen soll die Verbreitung entsprechender Aufnahmen vor allem über soziale Netzwerke eingedämmt werden. Handykameras seien inzwischen in der Lage, Bildaufnahmen von hoher Qualität zu erstellen, heißt es im Gesetzentwurf. Die zunehmende Verfügbarkeit von Kameras und die Möglichkeit, diese einfach und unauffällig zu nutzen, führe immer häufiger dazu, dass die Rechte der abgebildeten Personen von den aufnehmenden Personen nicht beachtet würden.

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