Düsseldorf. Der wegen Verbreitung von Kinderpornografie angeklagte Ex-Fußballprofi Christoph Metzelder ist laut einer Gerichtsmitteilung geständig.

Ex-Fußballnationalspieler Christoph Metzelder (39), den die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen der Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt hat, ist offenbar geständig. Was er im Rahmen der Anklage genau gestanden hat, ist aber offen. Das geht aus einer schriftlichen Begründung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hervor. Es hat dem Amtsgericht Düsseldorf am Montag erlaubt, die Anklage gegen Metzelder mit voller Namensnennung auf der Behörden-Internetseite weiterhin zu verbreiten. Dagegen war Metzelder vorgegangen.

Das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft, heißt es laut Verwaltungsgericht, „beruhte u.a. auf der geständigen Einlassung des Antragstellers, der Aussage einer Zeugin sowie sichergestellten Bilddateien.“ Und: „Mit diesem Bestand an Beweistatsachen hatte sich der Tatverdacht mit Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens folglich so weit erhärtet, dass eine Nennung des ohnehin schon durch die Medienberichterstattung bekannten Namens auch unter diesem Gesichtspunkt erfolgen durfte.“

Metzelder soll insgesamt 29 Dateien mit kinderpornografischen Inhalt an drei Frauen verschickt haben. Auf seinem Mobiltelefon sollen zudem 297 entsprechende Dateien gefunden worden sein. Ob es zu einem Prozess kommen wird, darüber entscheidet das Gericht.

Amtsgericht darf auch über Hauptverfahren informieren