Berlin. Die Corona-Regelung für die Personalbesetzung in Krankenhäusern fällt, Ausbildungen werden zusammengeführt. Die Änderungen im August.

Wegen der Corona-Krise gab es bisher eine Sonderregelung für die Personalbesetzung in Krankenhäusern. Das ändert sich mit den gesetzlichen Änderungen, die ab 1. August in Kraft treten. Von diesen sind auch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten betroffen.

GESUNDHEIT: Krankenhäuser durften in den vergangenen Monaten auf bestimmten Stationen weniger Pflegepersonal einsetzen, als vorgeschrieben. Damit sollte den Krankenhäusern ermöglicht werden, flexibel auf die Corona-Krise und stark steigende Patientenzahlen zu reagieren.

Für Intensivmedizin und Geriatrie (Altersheilkunde) läuft diese Sonderregelung aus - dort gelten ab 1. August wieder die üblichen Personaluntergrenzen. In den Bereichen Kardiologie, Unfallchirurgie, Herzchirurgie und Neurologie dürfen die Untergrenzen jedoch weiterhin unterschritten werden, sollten das durch eine außergewöhnliche Zunahme von Patienten nötig werden.

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AUSBILDUNG: Für acht modernisierte Ausbildungsberufe treten mit Beginn des neuen Lehrjahres im August neue Verordnungen in Kraft. Davon sind neben mehreren IT-Berufen auch Bankkaufleute betroffen. Ihre Ausbildung soll der zunehmenden Digitalisierung angepasst werden. Außerdem werden die bisher eigenständigen Ausbildungen zum Film- und zum Videoeditor zum Lehrberuf Mediengestalter Bild und Ton fusioniert.

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AUFSTIEGS-BAFÖG: Der Staat erhöht ab August die finanzielle Förderung von Weiterbildungen - etwa zum Fachwirt oder zur Erzieherin. Wer sich in Vollzeit weiterbilden lässt erhält zum Beispiel in Zukunft mehr Geld für die Sicherung des Lebensunterhaltes. Außerdem kann das Aufstiegs-Bafög, früher bekannt als Meister-Bafög, nun für bis zu drei Weiterbildungsmaßnahmen beantragt werden und ist nicht mehr auf nur eine Fortbildung beschränkt.

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WOHNGELD: Auf den Inseln in der Nord- und Ostsee sind die Mieten in der Regel deutlich höher als auf dem Festland. Deswegen erhalten die dortigen Geringverdiener ab August mehr Wohngeld. In der Wohngeldverordnung gibt es dann die neue Mietstufe „Inseln ohne Festlandanschluss“.

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(jas/dpa)