Ahrensburg. Eine Erzieherin soll bei einer Reise den Tod eines Kindes verschuldet haben. Die Richterin erwägt nun, das Verfahren einzustellen.

Fast drei Jahre ist es her, dass ein Kindergartenkind in einen Teich in Hoisdorf gefallen ist. Der Junge war im Juli 2016 bei einem Kita-Ausflug in einem unbeobachteten Moment in den mit Entengrütze bedeckten Teich gestürzt und ertrunken. Der Erzieherin wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Sie soll den Uferbereich des Teichs und die angrenzende Wiese nicht durchgehend im Blick gehabt haben. Deshalb habe sie nicht bemerkt, dass der Zweijährige sich dem Teich näherte und hineinfiel, heißt es in der Anklage. Die aus 20 Kindern bestehende Gruppe wurde bei dem Ausflug von der Erzieherin und sieben Betreuern begleitet.

Kita-Kind ertrunken - Das Wichtigste in Kürze:

  • Vor etwa drei Jahren ist ein ein Kindergartenkind bei einem Ausflug mit der Kita ertrunken
  • Gegen die Erzieherin läuft ein Prozess
  • Ihr wird vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben
  • Die Richterin erwägt nun, das Verfahren einzustellen
  • Der Prozess wird am 15. Juli fortgesetzt

Für den Prozess hatte das Gericht drei Verhandlungstage angesetzt und zwölf Zeugen sowie einen Sachverständigen geladen. Am vorletzten Verhandlungstag erklärte die Richterin des Amtsgerichts Ahrensburg dass das Verfahren gegen die schwangere Angeklagte eingestellt werden könnte.

Am Montag sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, er könne sich eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße vorstellen. Die Anwältin der Nebenklage, die die Eltern des getöteten Kindes vertritt, wollte den Vorschlag zunächst nicht bewerten.

Die Anwältin der angeklagten Erzieherin macht den Behörden Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft wirft der 33 Jahre alten Erzieherin vor, den Tod des Kindes durch Verletzung ihrer Aufsichtspflicht fahrlässig verschuldet zu haben.

In der bisherigen Hauptverhandlung sei klar geworden, dass die angeklagte Erzieherin nicht die alleinige Verantwortliche für den Tod des Kindes gewesen sei, sagte die Richterin am Montag.

Kind bei Kita-Ausflug ertrunken – Versäumnisse der Behörden?

Nachricht vom 8. Juli 2019: Der Erzieherin wird vorgeworfen, die Aufsichtspflicht vernachlässigt und so den Tod des Kindes fahrlässig verschuldet zu haben. Ihre Anwältin hatte bereits mit Unverständnis darauf reagiert, dass nur ihre Mandantin auf der Anklagebank sitzt – und nicht auch die anderen Erzieher.

Der Junge war am 18. Juli 2016 auf dem Gelände eines Jugendheims in Hoisdorf im Kreis Stormarn in einen Teich gefallen und ertrunken. Die angeklagte Erzieherin war eine von sieben Betreuern, die die 20 Kinder im Vorschulalter begleitet hatten. Zwei der Erzieher hatten bereits am ersten Verhandlungstag von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, nachdem die Richterin sie nicht nur als Zeugen, sondern auch als mögliche Beschuldigte belehrt hatte.

Recherchen bei den zuständigen Behörden hätten nun ergeben, dass es dort trotz des nicht eingezäunten Teiches keine Einschränkungen für Kinderfreizeiten in dem Jugendheim gegeben habe, sagte ein inzwischen pensionierter Kriminalbeamter aus. Die Verteidigerin der Angeklagten wertete das am Montag als klares Versäumnis der Behörden.

Der Anwalt der Klägerin sagte, dass es ihrer Mandantin weniger um eine Verurteilung, sondern darum, dass jemand die Verantwortung für den Tod ihres Sohnes übernehmen, sagte sie. Der Prozess wird am 15. Juli fortgesetzt.

Angeklagte Erzieherin: „Tod des Kindes geht mir noch sehr nahe“

Zum Prozessbeginn Mitte Juni hatte die angeklagte Erzieherin Einblicke in ihre Gefühlswelt gegeben: „Der Tod des Kindes geht mir immer noch sehr nahe“, ließ die Angeklagte durch ihre Verteidigerin Gabriele Heinecke erklären. Sie empfinde es jedoch als ungerecht, ihr allein die Schuld an dem Unglück zu geben.

„Ich kann mir immer noch nicht erklären, wie das passieren konnte“, ließ die 33-Jährige beim Prozess-Auftakt erklären. Was war geschehen? Die 20 Kinder im Alter zwischen einem und sieben Jahren wollten mehrere Tage in dem Jugendfreizeitheim bleiben.

Begleitet wurde die Gruppe von sieben Betreuern, darunter mehrere professionelle Erzieher. „Wir haben den Kindern bei einer Runde über das Gelände genau erklärt, wo Gefahrenstellen sind, was sie tun dürfen und was nicht“, sagte ein Zeuge.

Erzieherin sitzt alleine auf Anklagebank

Der 36 Jahre alte Erzieher war eine der sieben Erwachsenen, die die Gruppe damals begleitet hatten. Bei der Beaufsichtigung der Kinder sei jeder Erzieher für einen bestimmten Bereich zuständig gewesen. Die Angeklagte hatte laut Anklage die Aufgabe, den Uferbereich im Auge zu behalten.

Unter anderem deshalb empfinde ihre Mandantin es als ungerecht, allein auf der Anklagebank zu sitzen, sagte Heinecke im Juni. Die übrigen Erzieher, die die Aufsicht über den Uferbereich und die auf der Wiese spielenden Kinder hatten, seien ebenso verantwortlich, wie die Angeklagte, sagte sie.

Kita-Prozess: Starb Junge, weil Betreuerin nicht aufpasste?

: Blick auf einen Teich im Landschaftsschutzgebiet Hoisdorfer Teiche. Hier ertrank der Junge.
: Blick auf einen Teich im Landschaftsschutzgebiet Hoisdorfer Teiche. Hier ertrank der Junge. © dpa | Daniel Bockwoldt

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An den vorangegangenen Prozesstagen waren unter anderem weitere Betreuer und Rettungskräfte befragt worden. Zwei der Erzieher hatten bereits am ersten Verhandlungstag von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, nachdem die Richterin sie nicht nur als Zeugen, sondern auch als mögliche Beschuldigte belehrt hatte.

(dpa/ac)