Memmingen. Die Rentnerin Ingrid W. klaute mehrfach - aus Hunger, wie sie selbst sagte. Nun hofft sie, eine Haftstrafe noch abwenden zu können.

Der Fall sorgte für Schlagzeilen: Die 85-jährige Rentnerin Ingrid W. ist deutschlandweit bekannt geworden, weil sie nach eigener Aussage wegen Hunger gestohlen hatte und dafür ins Gefängnis kam. Zum Beginn des Berufungsverfahrens am Dienstag stritt die 85-Jährige aus Bad Wörishofen die Tat ab.

„Ich kann nicht erklären, wie Sahnesteif und Haarklammern in meinen Wagen kamen. Ich nutze das nicht“, sagte sie zu Beginn der Sitzung. Mehrere Zeugen belasteten die Angeklagte hingegen.

Rentnerin wurde mehrfach beim Ladendiebstahl erwischt

Die Wiederholungstäterin war im August 2018 vom Amtsgericht Memmingen zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft haben dagegen Berufung eingelegt.

Mehrfach war die Rentnerin beim Diebstahl erwischt worden. Dafür wurde sie unter anderem zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Doch erneut beging sie Ladendiebstahl. Ein Detektiv hatte sie mit Mascara, Puder, Creme, Haarklammern und Sahnesteif erwischt. Dafür wurde sie vor acht Monaten vom Landgericht Memmingen zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt.

Rentnerin lebt von 100 Euro im Monat

Die Rentnerin sagte, dass sie von 100 Euro monatlich lebt.
Die Rentnerin sagte, dass sie von 100 Euro monatlich lebt. © dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Dagegen wehrt sich Ingrid W. Sie habe aus Not geklaut, wie sie schon 2017 der „tz“ sagte. „Ich schäme mich so.“ Ihr bleiben „höchstens 100 Euro im Monat“, sagte die 85-Jährige, die ihr Leben lang als Schneiderin gearbeitet hatte. Hilfe lehnt sie laut „tz“ jedoch ab. Sie selbst sagte, dass sie sich vor ihrem ersten Diebstahl lediglich von Knäckebrot und Wasser ernährt habe.

Ihre Anwältin hatte nach der Verurteilung noch versucht, die Haftstrafe abzuwenden und ein Gnadengesuch beim bayerischen Justizministerium gestellt, was abgelehnt wurde. „Das ist ein Schlag für mich, mir geht es unendlich schlecht“, hatte die Rentnerin damals gesagt.

Bei der Staatsanwaltschaft begründete man die Entscheidung für die Haft damit, dass weitere Straftaten zu befürchten gewesen wäre.

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