Dortmund. Die Polizei setzt im Kampf gegen Gaffer auch auf eigene Fotos. Dortmunder Beamte haben jetzt Fotos von Schaulustigen veröffentlicht.

Erst am Donnerstag war es wieder passiert: Bei einem schweren Unfall auf der A1 bei Dortmund sorgten Gaffer auf der Gegenfahrbahn für einen Stau und gefährdeten dabei sich und andere Verkehrsteilnehmer.

Rund 50 Fälle dokumentierte die Polizei. Wie viele genau, kann der Dortmunder Polizeisprecher Kim Ben Freigang am Freitagmittag noch nicht sagen. „Die Bilder der Kollegen werden noch ausgewertet“, sagte Freigang der „Westfalenpost“.

Von „unglaublichen Szenen“ berichtete die Polizei in ihrer Pressemitteilung – und lieferte mehrere Fotos von Gaffern ab. „Eine kleine Auswahl aus dem „Panoptikum“ der Sinnlosigkeit“, wie es die Beamten nannten.

Gaffer erwartet Bußgeld in Höhe von 100 bis 150 Euro

Die dokumentierten Gaffer werden Anzeigen und Bußgeldbescheide bekommen – voraussichtlich in der Höhe von 100 bis 150 Euro. Wie hoch das Bußgeld letztlich ist, entscheidet die Bußgeldstelle der Polizei.

„Es geht uns dabei nicht um Autofahrer, die beim Vorbeifahren einen flüchtigen Blick nach links werfen“, betont Freigang. Das sei ein menschliches Verhalten und kaum vermeidbar. „Wir haben die im Fokus, die bremsen und ihr Handy zücken“, erklärt der Polizeisprecher.

Maßgeblich seien dabei die Tatbestände Nummer 12364 (Handy am Steuer benutzt – Bußgeld: 100 Euro, ein Punkt) oder 12365 (Handy am Steuer benutzt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet – Bußgeld: 150 Euro, zwei Punkte).

Unfallopfer fotografieren ist eine Straftat

Darüber hinaus kann das Gaffen noch weitere Konsequenzen haben. Wenn jemand tatsächlich Unfallopfer fotografiert, ist das möglicherweise ein Verstoß gegen Paragraf 201a des Strafgesetzbuches.

Ein Gaffer filmt mit seinem Handy eine Unfallstelle auf der A1 in Dortmund. Er muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro rechnen.
Ein Gaffer filmt mit seinem Handy eine Unfallstelle auf der A1 in Dortmund. Er muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro rechnen. © Polizei Dortmund | Polizei Dortmund

Demnach drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, wenn jemand unbefugt ein Foto oder Video anfertigt, das die „Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt“ und dadurch den „höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt“.

Im Oktober 2018 filmten Gaffer einen sterbenden Mann auf der A44 bei Unna. Auch damals bremsten Fahrer ab, um den Rettungseinsatz zu filmen. Der Familienvater starb noch am Unfallort. In sechs Fällen stellte die Polizei Strafanzeige.

Abmahnung vom Arbeitgeber für Lkw-Fahrer

Doch nicht nur strafrechtlich drohen Konsequenzen. Rund die Hälfte der Gaffer sind Lkw-Fahrer, die beruflich unterwegs sind. „Da wird der Bußgeldbescheid an den Arbeitgeber geschickt“, erklärt Freigang. Und ergänzt: „Da darf sich derjenige nicht wundern, wenn er eine Abmahnung bekommt.“

Gerade bei Lastwagen-Fahrern fehlt Freigang das Verständnis für das Gaffertum: „Die fotografieren einen Lkw-Unfall, bei dem ein Kollege von ihnen in seinem Blut liegt.“ Somit würden sie „ihre eigene Zukunft“ fotografieren, denn durch das abrupte Bremsen könnte ein weiterer Unfall provoziert werden.

Sichtschutzwände gegen Gaffer

Rettungskräfte und Polizei reagieren inzwischen mit Sichtschutzwänden, um neugierige Blicke zu blockieren. Doch bis so eine Wand am Unfallort eingetroffen und aufgebaut ist, vergehen lange Minuten. In dieser Zeit haben oftmals schon die ersten Fahrer auf der Gegenfahrbahn abgebremst und das Handy gezückt.

Bleibt der Polizei nur, Lkw-Fahrer zu sensibilisieren, etwa bei Fernfahrer-Stammtischen. Doch Freigang klingt resigniert: „Jeder Lkw-Fahrer hat einen Führerschein, eine Ausbildung und Fortbildungen, in denen über das Thema gesprochen wird. Mir kann keiner sagen, er habe nicht gewusst, dass das verboten ist.“

Polizei warnt: „Kein Gaffer soll sich sicher sein“

Entsprechend konsequent will die Polizei gegen Gaffer vorgehen. „Niemand soll sich sicher sein, dass er beim Fotografieren nicht von uns beobachtet wird“, so Freigang. Allerdings hätten die Polizisten am Unfallort zunächst andere Dinge zu tun. Beispielsweise müsse die Unfallstelle gesichert werden.

„Bei großen Unfällen haben wir aber oft auch genügend Personal vor Ort, um uns auch um die Gaffer auf der Gegenseite zu kümmern“, so Freigang. Da sei nie auszuschließen, dass sich ein Beamter die Zeit nehme, Gaffer zu fotografieren. In anderen Fällen könne die Polizei auf Bildmaterial von Medienvertretern zurückgreifen.

Am Donnerstag auf der A1 bei Dortmund konnte die Polizei allerdings selbst tätig werden – und die Anzahl der fotografierenden Gaffer, die extra langsam an der Unfallstelle vorbeifuhren, sei enorm gewesen. Freigang: „Da musste der Beamte vor Ort nur noch auf den Auslöser drücken.“

• Dieser Artikel ist zuerst auf WP.de erschienen

(mit ba)