Berlin. Eine Kundin beschwerte sich bei einer Metzgerei-Verkäuferin, weil sie mit Namen angesprochen wurde. Das verstoße gegen den Datenschutz.

Eigentlich wirbt der Einzelhandel ja gern mit der besonderen Nähe zu den Kunden. Anders als in gesichtlosen Discountern wird man hier noch mit Freude bedient, und Stammkunden genießen im Zweifel sogar einen besonderes Service. Etwa eine besonders persönliche Begrüßung.

Nicht immer erzeugt das bei den Kunden offenbar ein gutes Gefühl. Eine Mitarbeiterin einer Metzgerei in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) etwa wurde von einer Frau erst einmal zurechtgewiesen, als diese sie mit Namen begrüßte, berichtet der „Pfaffenhofer Kurier“.

Datenschutzgrundverordnung werde verletzt

Denn: Die Dame wollte nicht, dass ihr Name öffentlich genannt wird. Das verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese ist seit einigen Monaten in Kraft und regelt EU-weit den Umgang mit persönlichen Daten. Schon nach Inkrafttreten hatten sich viele Beobachter gefragt, warum die neue DSGVO die Falschen am härtesten trifft.

Verbraucher bemerken dies zum Beispiel daran, dass Unternehmen in Hotlines nun immer darauf hinweisen, dass für bestimmte Dienstleistungen persönliche Daten gespeichert werden.

Einen Namen gemacht

Dass nun das Gedächtnis einer Fleischwarenverkäuferin in Oberbayern auch datenschutzrechtlich relevant ist, scheint eher unwahrscheinlich – und auch, dass Verkäuferinnen nun erst eine schriftliche Genehmigung für diese Art der Datenerinnerung zwecks Freundlichkeit benötigen. Allerdings sorgt die DSGVO für Angst bei Bürger und Betrieben vor hohen Bußgeldern.

Die anderen Kunden – genau wie die Verkäuferin – jedoch reagierten auf den Vorfall doch sehr überrascht. Man könnte sagen: Die Kundin hat sich auch ganz ohne Namen einen Namen gemacht.

Salzburger Metzger hatte genau diesen Fall vorhergesagt

Die aktuelle Meldung erinnert an das Schreckgespenst, dass der Salzburger Metzger Hans Walter Ende Mai an die Wand gemalt hatte. Damals hatte sich gezeigt, wie eine Metzgerei die DSGVO aufs Korn nimmt.

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In einem ironischen Facebook-Post hatte er angekündigt, seine Kunden nur nach deren Zustimmung mit Namen zu begrüßen. Der Grund für seine Ankündigung: die DSGVO.

Der Salzburger Fleischer hatte die Idee zu dem Schild bei einem Kollegen aus Italien ausgeborgt, berichtete er in österreichischen Medien. Dass sich jedoch tatsächlich ein Kunde ein Beispiel an Walters Satire nehmen würde, hatte der Metzger selbst wohl nicht gedacht. (ses/ac)