Dortmund. Für die Staatsanwaltschaft ist der Anschlag auf den BVB-Bus ein vielfacher Mordversuch gewesen. Die Verteidigung hielt nun dagegen.

Im Prozess um den Bombenanschlag auf die Fußballer von Borussia Dortmund hat die Verteidigung des Angeklagten Sergej W. eine Haftstrafe von deutlich unter zehn Jahren beantragt.

Verteidiger Carl Heydenreich hielt in seinem Schlussplädoyer eine Verurteilung wegen versuchten Mordes für ausgeschlossen, Sergej W. habe sich nur wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion schuldig gemacht.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor lebenslange Haft für den Angeklagten Sergej W. beantragt. Der Prozess gegen den Bombenbauer neigt sich dem Ende zu, das Urteil wird am 27. November erwartet.

Verletzter Polizist ist mittlerweile dienstunfähig

Der Anschlag sei als vielfacher Mordversuch zu werten, meinte Anklagevertreter Carsten Dombert in seinem Plädoyer vor dem Dortmunder Schwurgericht. Der Angeklagte – ein in Russland geborener Deutscher – hatte bereits zugegeben, bei der Abfahrt des Mannschaftsbusses am Teamhotel des BVB am 11. April 2017 drei selbst gebaute Sprengsätze gezündet zu haben.

Bei dem Anschlag waren der damals noch für den BVB aktive Verteidiger Marc Bartra und ein Motorradpolizist verletzt worden. Der Beamte ist inzwischen dienstunfähig. Nach dem Prozessauftakt im Dezember 2017 hatten mehrere Profis der Dortmunder vor Gericht ausgesagt und zum Teil erklärt, unter langfristigen Folgen des Angriffs zu leiden. Mehrere Spieler hatten psychologische Hilfe in Anspruch genommen.

Sachverständige: Angeklagter konnte Explosion nicht kontrollieren

Sergej W. hat gestanden, den Manschaftsbus von Borussia Dortmund mit Sprengsätzen angegriffen zu haben.
Sergej W. hat gestanden, den Manschaftsbus von Borussia Dortmund mit Sprengsätzen angegriffen zu haben. © dpa | Bernd Thissen

Sachverständige hatten Gutachten zur Sprengwirkung der Bomben und zur Aufprallenergie der in den Sprengsätzen versteckten Metallstifte erstellt. In ihrem Fazit waren sie sich einig: Sergej W. konnte die Bomben bei dem Anschlag vom 11. April 2017 nicht kontrollieren oder ihre Wirkung vorhersagen. Das jedoch behauptet der 29-Jährige.

Offenbar hatte der Angeklagte mit Optionsscheinen an der Börse auf einen Einbruch der BVB-Aktien gewettet und wollte den Kursverfall, auf den er gesetzt hatte, mit seinen Bomben herbeiführen.

(dpa/ba)