Köln. Ein Kölner Rentner wurde verurteilt, weil er Kaffee aus dem Müll nahm. Die Anklage erkannte sogar eine „besonderere Schwere“ der Tat.

  • In Köln wurde ein Rentner dafür angeklagt, Lebensmittel aus einem Müllcontainer entwendet zu haben
  • Die Staatsanwaltschaft forderte eine besonders harte Strafe
  • Der Amtsrichter sprach am Ende ein mildes Urteil

Handelt es sich um besonders schweren Diebstahl, wenn man sich ungefragt an weggeworfenen Lebensmitteln bedient? Um diese Frage drehte sich jetzt ein Prozess in Köln. Der Angeklagte Harald F. musste sich vor dem Gericht verantworten, weil er im vergangenen Jahr Kaffee aus der Mülltonne eines Supermarktes entwendet hatte.

Laut Anklage sei der Rentner im Februar 2017 mit einer Trittleiter über den Metallzaun eines Kölner Kaufhauses geklettert und habe 35 Packungen Kaffee im Gesamtwert von rund 200 Euro gestohlen. Laut „Kölner Anzeiger“ ließ der Amtsrichter beim Prozess am Ende Milde walten.

Staatsanwaltschaft forderte härtere Strafe

Die Staatsanwaltschaft sprach zuvor von „besonderer Schwere“ eines Diebstahls. Davon ist die Rede, wenn ein Täter mithilfe eines Werkzeuges in einen geschlossenen Raum eindringt. Die Version des Kölner Rentners lautete allerdings ganz anders.

Der 76-Jährige ließ seine Verteidigerin erklären, er habe an dem Tag im Februar 2017 auf dem Rückweg vom Flohmarkt an dem Gelände Halt gemacht, um Wasser zu lassen. Im Zaun habe er eine große Lücke entdeckt, auf die zwei Jugendliche zustrebten, genau in seine Richtung. Gleichzeitig hörte er das Piepen eines Alarms.

Richter spricht mildes Urteil

Als Harald F. die Jugendlichen darauf ansprach, was sie taten, erzählten sie ihm von dem Lebensmittelcontainer. Diesen habe danach auch der Rentner aufgesucht und die Kaffee-Packungen mitgenommen. Der Kaufhaus-Techniker, der nach Auslösen des Alarms den 76-jährigen Mann dabei entdeckte, wie er sich am Container bedient hatte, rief die Polizei.

Weil die Ware, auch wenn sie im Müll lag, „Eigentum der Firma“ gewesen sei, wurde Harald F. vom Amtsrichter verurteilt. Wegen der Umstände ließ er jedoch Milde walten und verurteilte den Rentner wegen „einfachen Diebstahls“ zu einer Geldstrafe von 300 Euro auf Bewährung. (alka)