Köln. Mehr Details zur Geiselnahme am Hauptbahnhof Köln werden bekannt. Das Bamf verpasste die Abschiebung des mutmaßlichen Täters.
Der mutmaßliche Geiselnehmer vom Kölner Hauptbahnhof hätte vor drei Jahren abgeschoben werden können. Entsprechende Medienberichte bestätigte das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) unserer Redaktion.
Demnach habe das Bamf verpasst, den Mann nach Tschechien zurückzuführen. Mohammad A.R. sei mit einem Visum in den Schengen-Raum gereist, das ihm von der tschechischen Botschaft in Beirut im Libanon ausgestellt worden sei, sagte eine Sprecherin unserer Redaktion.
Anders als von einigen Medien berichtet, habe das Bamf aber keine Information darüber, dass er in Tschechien auch einen Asylantrag gestellt habe. So sei beim Fingerabdruckdatenabgleich keine Übereinstimmung im Eurodac-System gefunden worden. In der Datei werden die Fingerabdrücke aller in der EU registrierten Flüchtlinge gespeichert.
Bamf hielt die Frist zur Überstellung nach Tschechien nicht ein
Drei Monate Zeit hätte Deutschland laut der Sprecherin Zeit gehabt, den Asylbewerber nach Tschechien abzuschieben. Das Bamf habe allerdings kein Übernahmgesuch an Tschechien gestellt.
Warum, das weiß bei der Behörde heute niemand mehr. „Die Gründe lassen sich nach mehr als dreieinhalb Jahren nicht mehr nachvollziehen, so die Sprecherin. Und weiter: „Aus der Akte ergeben sich keine Anhaltspunkte.“
Ob das Übernahmeersuchen erfolgreich gewesen wäre, wenn die Behörde die Frist nach den Regeln des Dublin-Abkommens eingehalten hätte, sei nicht klar. In der Praxis werden Asylbewerber auch dann häufig nicht zurückgestellt, wenn die Dublin-Regeln eingehalten wurden.
Geiselnahme am Kölner Hauptbahnhof - die Fakten im Überblick:
- Am Hauptbahnhof Köln nahm ein Täter eine Geisel
- Er zündete einen Molotow-Cocktail – ein Mädchen wurde verletzt
- Der Täter wurde angeschossen und liegt auf der Intensivstation
- Der 55-Jährige ist ein anerkannter Asylbewerber
- Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden Beweismittel gesichert
- Ein Video zeigt die Tat
- Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen
- Laut Medienberichten hätte der Täter bereits abgeschoben werden können
Laut dem Dublin-Ankommen muss ein Asylbewerber das Asyl-Verfahren in dem Staat durchlaufen, in dem er zuerst einen Asylantrag gestellt hat. Die deutschen Behörden hätten den Mann also innerhalb einer bestimmten Frist nach Tschechien zurückschicken können – doch das verpasste das Bamf dem Bericht zufolge.
Dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ zufolge wollte sich auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe dazu nicht äußern. Man werde sich zum „ausländerrechtlichen Status“ nicht äußern, heißt es weiter. In Deutschland hat der Mann ein gültiges Aufenthaltsrecht bis zum Jahr 2021.
Kölner Geiselnehmer mit Kopfschuss gestoppt
Die Behörde hatte die Ermittlungen in dem Fall übernommen und den mutmaßlichen Täter noch immer nicht vernehmen können, wie es am Donnerstag hieß. Ob es zu einer Vernehmung kommt ist fraglich, weil die Polizei den Mann unter anderem mit einem Kopfschuss gestoppt hatte. Der 55-Jährige musste noch am Tatort reanimiert werden.
Die Staatsanwaltschaft hat nach der Geiselnahme am Hauptbahnhof in Köln Haftbefehl gegen den Täter wegen versuchten Mordes in zwei Fällen und Geiselnahme erlassen. Die Polizei schließt einen Terroranschlag weiter nicht aus, denn mit dem Brandanschlag wollte der Täter offenbar möglichst viele Menschen treffen.
Täter von Köln psychisch verwirrt?
Im Zentrum steht die Frage, ob der Anschlag auf ein Schnellrestaurant im Bahnhof und die anschließende Geiselnahme einen terroristischen Hintergrund hatte oder ob das die Tat eines psychisch Verwirrten war.
In Bildern: Kölner Hauptbahnhof wegen Geiselnahme gesperrt
Der Bundesanwaltschaft zufolge gibt es hinreichend viele Anhaltspunkte für einen radikal-islamistischen Hintergrund. Zu diesem Schluss kommen die Ermittler nach der Auswertung von Zeugenaussagen. So soll der Täter die Freilassung einer Frau gefordert haben, deren Mann Terrorist gewesen sein soll. Was das konkret bedeutet, ist noch nicht öffentlich bekannt.
Täter wollte zum IS nach Syrien ausreisen
Darüber hinaus habe der Täter gesagt, dass er Mitglied des Islamischen Staates sei. Er forderte zudem, zu der Terrorgruppe nach Syrien ausreisen zu dürfen. In weiteren Ermittlungen der Bundesanwaltschaft soll nun geklärt werden, ob sich der Terrorverdacht erhärtet.
Derzeit ist noch unklar, ob der Beschuldigte die Tat tatsächlich als IS-Mitglied oder einer anderen Terror-Vereinigung begangen hat. Darüber hinaus muss auch die Frage nach möglichen Hintermännern geklärt werden, heißt es in einer Mitteilung.
Die Polizei hatte am Montagmittag nach stundenlanger Anspannung eine Frau aus der Gewalt eines Geiselnehmers befreit. Der Mann wurde bei dem Zugriff der Beamten schwer verletzt und musste wiederbelebt, später notoperiert werden. Bei der Erstürmung der Apotheke trafen ihn mehrere Schüsse.
Nach Einschätzungen der Polizei war die Geisel ein „Zufallsopfer“. „Der eigentliche Tatplan war die Brandlegung im McDonalds“, sagte Klaus-Stephan Becker, der Chef der Kölner Kripo, am Dienstag in Köln.
So ging der Täter vor
Eine Tasche mit weiterem Brandbeschleuniger und Gaskartuschen warf der Täter ebenfalls in das Restaurant. Eine weitere Explosion blieb jedoch aus. Der Schaden wäre beachtlich gewesen, sagte Becker. Die Kartuschen waren mit Stahlkugeln präpariert, was die Wirkung verstärkt hätte.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Täters habe die Polizei Beweismittel gefunden, darunter Benzin. An den Wänden habe es arabische Schriftzeichen gegeben. Dabei soll es sich nicht um islamistische Inhalte handeln.
Die Kölner Polizei veröffentlichte ein Foto, das zwei Taschen zeigt. Sie sollen dem Täter gehören. Mehr als 100 Kriminalbeamte ermitteln nach Angaben der Polizei.
Die Ermittler haben darüber hinaus Fragen veröffentlicht, um mehr Informationen zur Tatvorbereitung zu erlangen:
- Wer hat den Verdächtigen bereits auf dem Weg zum Bahnhofsgebäude gesehen und kann hierzu Angaben machen?
- Wer kann Hinweise zu den vom Täter mitgeführten Gegenständen (Koffer und Tasche) geben?
- Wer hat den Tatverdächtigen an Tankstellen in Köln-Neuehrenfeld und Umgebung beobachtet, wo er möglicherweise Benzin erworben hat?
- Wer kann Angaben zum Tatablauf machen?
Der 55-jährige Mann lebt seit März 2015 in Deutschland, fast ausschließlich in Köln. Seine Frau lebt noch in Syrien, sein Sohn und sein Bruder sind in Deutschland. Seit 2013 ist der Mann selbst 13-mal straffällig geworden, unter anderem wegen eines Rauschgiftdelikts, Betrugs, Ladendiebstahls und Hausfriedensbruchs.
„Die Strafbarkeit führt nicht zu einer Ausreisepflicht, solange jemand als Flüchtling vom BAMF anerkannt ist“, teilte die Stadt Köln dazu mit. Psychisch sei der Mann nicht in der Lage gewesen zu arbeiten, hieß es weiter.
Polizei richtet Hinweisportal ein
Zeugen sind weiterhin dazu aufgerufen, den Ermittlern Fotos und Videos zukommen zu lassen. Dafür hat die Kriminalpolizei am Montag eine entsprechende Auswahl auf der Webseite nrw.hinweisportal.de freigeschaltet.
Diese Karte zeigt den Kölner Hauptbahnhof, die Geisel wurde auf der Rückseite am Breslauer Platz genommen:
Der Kölner Hauptbahnhof ist einer der wichtigsten Eisenbahnknoten am Rhein, er liegt im Stadtzentrum direkt neben dem Kölner Dom. Täglich durchströmen ihn rund 1300 Züge und bis zu 280.000 Reisende auf elf Gleisen. (cho/dpa/rtr/bekö/jkali)