Berlin. Der „Spiegel“ berichtet über Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Fußballer, die Nachrichtenagentur nicht – jedenfalls nicht sofort.

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) gilt als ebenso verlässlich wie schnell. Noch heute findet man in manchen Nachrichtenredaktionen altgediente Redakteure, die der Ansicht sind, dass es einen Sachverhalt, den dpa nicht gemeldet hat, eigentlich gar nicht gibt.

Eine unbestrittene Tatsache ist, dass der „Spiegel“ bereits Freitagmittag berichtete, eine Amerikanerin erhebe Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Fußballer Cristiano Ronaldo. Doch dpa meldete davon vergangenen Freitag nichts. Das tat die Nachrichtenagentur auch nicht am Sonnabend und ebenso wenig am Sonntag wie am Montag oder Dienstag. Erst am späten Mittwochnachmittag, fünf Tage, nachdem der „Spiegel“ seine Meldung mit den Vergewaltigungsvorwürfen abgesetzt hatte, berichtete dpa, Ronaldo habe die Anschuldigungen via Twitter und Facebook abgestritten.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Das Schweigen der Nachrichtenagentur im Fall Ronaldo ist nicht völlig unbegründet: Dem Beschuldigten muss Gelegenheit gegeben werden, sich zu Vorwürfen zu äußern. Der Fußballer war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Zudem muss es für gravierende Beschuldigungen mehr als nur eine Quelle geben. Die einzige Quelle, die es am Freitag gab, war der „Spiegel“. Der wiederum mochte sein wichtigstes Indiz nicht herausgeben – eine Mail Ronaldos vom September 2009 an seinen portugiesischen Anwalt, in der er die Vorwürfe im Kern einräumen soll.

Medienrechtler will Berichterstattung verhindern

Und dann ist da ja auch noch der Medienrechtler Christian Schertz. Der Sohn eines ehemaligen Berliner Polizeipräsidenten verschickt, wann immer er glaubt, die Persönlichkeitsrechte seiner zumeist prominenten Mandanten – von Günther Jauch über Thilo Sarrazin bis zu Dieter Wedel – könnten verletzt werden, sogenannte Informationsschreiben, die eine Berichterstattung verhindern sollen. So geschah es auch im Fall Ronaldo.

Am Freitag versandte der Jurist über den Dienst News Aktuell – übrigens eine dpa-Tochter – eine Mail, in der er den „Spiegel“-Bericht als „eine der schwersten Verletzungen von Persönlichkeitsrechten aus den letzten Jahren“ klassifizierte. Auch eine Übernahme der Story sei „rechtswidrig“. Schertz drohte mit einem der „Höhe der Verletzung entsprechenden Schmerzensgeld“. Obwohl sich der 52 Jahre alte Anwalt nicht immer mit seiner Rechtsauffassung durchsetzt, wissen Branchenkenner, dass solche Drohungen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen sind. Schertz hat für seine Mandantschaft schon Unsummen erstritten.

Ronaldo spricht selbst von „Fake News“ und twittert zum Thema

Dennoch: Sonnabend stiegen viele Medien in die Berichterstattung ein. Der „Spiegel“ hatte die von einem US-Gericht akzeptierte Klageschrift der Amerikanerin online gestellt, was manche wohl als zweite Quelle werteten. Zudem hatte Ronaldo bei einem Live-Streaming auf Instagram die Vorwürfe als „Fake News“ bezeichnet. Unsere Redaktion berichtet online wie dpa seit Mittwoch.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Ein dpa-Sprecher sagt, „ausschlaggebend“ dafür, dass die Agentur ihre Berichterstattung zu dem Fall nicht schon eher aufgenommen hat, seien „die eigenen Aussagen von Ronaldo“ auf Twitter und Facebook gewesen. Nach Ansicht von Juristen gehen diese Aussagen („Ich streite entschieden die Anschuldigungen ab, die gegen mich erhoben werden. Vergewaltigung ist ein abscheuliches Verbrechen“) tatsächlich über sein erstes „Fake News“-Zitat auf Instagram deutlich hinaus.

Mehr vom Medienmacher:

Darum sind Pläne für ein deutsches Netflix fromme Wünsche

Medienwächter prüfen Digitalangebote: Spahn muss bangen

Die Fusion von Print und Online ärgert beim „Spiegel“ einige

RTL II kürzt „News“ – darum könnte das nach hinten losgehen