Offenburg/Berlin. Gabriele Dietz-Paulig wurde als Baby von der Mutter weggegeben. Nun wollte das Sozialamt Elternunterhalt. Dietz-Paulig zog vor Gericht.

Rosa Dietz bekommt fünf Kinder, vier davon gibt sie weg. Warum? Und wieso erlaubt sie, dass die erste und die dritte Tochter in Pflegefamilien kommen, während sie ihrer Zweitältesten, Gabriele, diesen Weg hinaus aus dem Kinderheim versperrt? Die vierte Tochter darf bei ihr, der Mutter, bleiben, den einzigen Sohn gibt sie zur Adoption frei – warum, warum? Fragen eines Familiendramas aus den 60er-Jahren.

50 Jahre später brauchte eine Richterin am Amtsgericht Offenburg Antworten, denn sie hatte zu entscheiden, ob Gabriele Dietz-Paulig (55) für ihre pflegebedürftige Mutter Unterhalt zahlen muss. Am Dienstag gab das Gericht die Entscheidung bekannt: Die Tochter, die zum Heimkind wurde, muss nicht zahlen.

„Sie ist sehr erleichtert und freut sich, aber gleichzeitig beginnt das Bibbern, was jetzt das Landratsamt macht“, sagt ihr Anwalt Michael Klatt. Das Landratsamt Ortenaukreis in Baden-Württemberg kündigte am Dienstag vorerst nur an, die Begründung des Gerichts prüfen zu wollen.

Unterhaltsanspruch entfällt nur bei „schwerer schuldhafter Verfehlung“

Verwandte ersten Grades schulden einander Unterhalt, so sieht es das Gesetz vor. Den Anspruch verwirkt jemand nur durch eine „schwere schuldhafte Verfehlung“. Das Sozialamt Offenburg hatte Dietz-Paulig im August 2016 schriftlich über den Unterhaltsanspruch ihrer Mutter informiert und sie damit gezwungen, in ihre schmerzhafte Familiengeschichte einzutauchen. Sie musste nun nachweisen, dass ihre heute demente Mutter in Wirklichkeit niemals eine Mutter für sie war.

„Sie hat sich finanziell nie am Leben der Tochter beteiligt. Sie hat zu keiner Zeit Wärme, Liebe, Nähe gegeben und nicht für regelmäßigen Kontakt gesorgt“, so beschreibt es Anwalt Klatt. Das sei unstrittig gewesen. Das Landratsamt habe aber argumentiert, dass die Mutter damals aus Überforderung nicht in der Lage gewesen sei, anders zu handeln. „Aber sie hat ja bewiesen, dass sie es kann. 1967 ist die jüngere Schwester geboren und bis zum Erwachsenenalter im Haus der Mutter geblieben“, so Klatt.

Diese Tatsache, so willkürlich und unverständlich sie damals für die abgeschobenen Geschwister war, habe vor Gericht bei der Argumentation geholfen.

Mutter hatte Hilfsangebote aus der Familie abgelehnt

Entscheidend sei auch ein Zeuge gewesen, der am dritten und letzten Verhandlungstag ausgesagt hat: Die Mutter, die in verschiedenen Stellen fast immer Vollzeit gearbeitet habe, habe Hilfsangebote aus der Verwandtschaft abgelehnt. Der Zeuge schloss daraus: Sie hätte die Kinder bei sich behalten können, habe dies aber nicht gewollt.

„Das ist auch für meine Mandantin nach so vielen Jahren eine wichtige Aussage“, sagt Klatt. „Die Kinder haben immer wieder nach Erklärungen gesucht und haben sie nie bekommen.“ Auf den Vater konnten sie erst recht nicht zählen, der saß wegen Betrugs häufiger in Haft.

Der fehlende Kontakt zu den Eltern allein ist allerdings kein ausreichendes Kriterium für eine schuldhafte Verfehlung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2014 in einem anderen Fall entschied: Darin ging es um einen Sohn, dessen Vater mit der Volljährigkeit den Kontakt abgebrochen hatte. Kindheit und Jugend seines Kindes hatte er aber begleitet und auch mitfinanziert. Der Sohn musste schließlich zahlen.

Anwalt sieht das Urteil als hilfreich für künftige Fälle

Das Familiengericht in Offenburg erkennt mit seiner Entscheidung nun an, dass es zwischen Rosa Dietz und Gabriele Dietz-Paulig keine Mutter-Tochter-Beziehung gab. Anwalt Klatt ist zufrieden: „Das Urteil wird uns künftig auch in anderen Fällen helfen“, sagt er. Bislang habe es keine Rechtsprechung gegeben, die „auch mal den Finger in die Wunde legt“. Vor einem möglichen Gang durch die Instanzen fürchtet er sich nicht: „Ich bin sicher, dass wir am Ende ein obsiegendes Urteil in den Händen halten werden.“

Klatt findet, es wird Zeit, dass der Gesetzgeber das Thema Elternunterhalt neu angeht. In den Koalitionsvertrag haben CDU und SPD die Entlastung unterhaltspflichtiger Kinder mit aufgenommen. Geplant ist, dass sie künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro belangt werden können – das wäre in der Tat eine enorme Entlastung für viele Betroffene.