Bückeburg. Ein Kind wird zu Tode geschüttelt. Vor Gericht muss sich der Vater verantworten. Doch für einen Schuldspruch fehlen die Beweise.

Ein nach dem Schütteltod seines Babys angeklagter Vater ist am Freitag vom Landgericht Bückeburg aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Dem Angeklagten könne nicht nachgewiesen werden, dass er der Verursacher des tödlichen Schütteltraumas war, teilte das Gericht nach der Verhandlung mit. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten einen Freispruch beantragt.

Das Gericht habe nicht mit der nötigen Sicherheit ausschließen können, dass ein anderes Familienmitglied das Trauma verursacht habe. „Der vom rechtsmedizinischen Sachverständigen festgestellte mögliche Tatzeitraum geht über den Zeitraum hinaus, in dem der Angeklagte allein mit dem Säugling war“, heißt es in der Mitteilung.

Verdächtiger bestritt die Vorwürfe

Der 23-Jährige war Ende November vergangenen Jahres festgenommen worden und saß wegen Totschlag-Verdachts in Untersuchungshaft. Ihm war vorgeworfen worden, das Kind am 27. November 2017 in seiner Wohnung in Lindhorst so stark geschüttelt zu haben, dass es Hirnblutungen erlitt und zwei Tage später trotz einer Notoperation starb. Am Mittwoch ordnete das Gericht die Entlassung des Mannes aus der U-Haft an, weil ihm die Tat voraussichtlich nicht nachgewiesen werden könne.

Der junge Mann hatte beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche den Totschlags-Vorwurf zurückgewiesen. Er habe an dem Nachmittag im November nur Playstation gespielt, das Kind habe neben ihm auf dem Sofa geschlafen, sagte der 23-Jährige. Als seine Freundin von ihrer Mutter zurückgekehrt sei, sei beiden aufgefallen, dass das Kind ganz bleich war und einen starren Blick hatte. Dann hätten sie sofort den Notarzt gerufen.

Zeitlich versetzte Ereignisse

Nach dem rechtsmedizinischen Gutachten handelte sich bei den Hirnverletzungen des Säuglings um ein Schütteltrauma, allerdings verursacht durch zeitlich versetzte Ereignisse. Der kleine Junge muss also schon früher geschüttelt worden sein. Die 21-jährige Mutter hatte als Zeugin berichtet, dass das Kind schon Wochen vorher blass gewesen sei und sich ständig übergeben habe. Im Krankenhaus sei jedoch nichts festgestellt worden, auch der Hausarzt habe nur einen Virus vermutet.

Gegen die 21-Jährige, die mit dem 23-Jährigen zusammenlebte, war anfangs auch ermittelt worden, das Verfahren wurde aber eingestellt. Nach Überzeugung des Verteidigers kommt sie nach wie vor als Täterin in Frage. Zudem waren weitere Angehörige zeitweise mit dem Baby allein. „Mein Mandant ist sehr erleichtert und geht jetzt zurück in sein Elternhaus“, sagte Verteidiger Andreas Fedler. Der junge Mann werde jetzt auch für die U-Haft entschädigt. (dpa)