Schöningen. Die 19-Jährige war 2020 an eine Betonplatte gefesselt ins Wasser geworfen worden. Das Landgericht Verden verurteilte drei Angeklagte für die Tat.

Nackt und an eine Betonplatte gefesselt wurde Andrea K. im April 2020 in der Weser versenkt – möglicherweise lebend. Es war ein Fall, der viele Menschen aus der Region aufwühlte. Im Zusammenhang mit dem Tod der 19-jährigen Schöningerin wurden im Oktober 2021 zwei Männer und eine Frau vom Landgericht Verden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Alle Prozessbeteiligten legten Rechtsmittel ein. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil geprüft und entschieden.

Neuverhandlung vor anderer Landgerichts-Kammer

Die obersten Richter sehen Probleme mit den Feststellungen zu den Schuldsprüchen und daraus resultierenden Strafen. Aus diesem Grund wird das Landgericht angewiesen, dass dort eine andere Kammer den Fall erneut verhandelt. Es ist nicht zu erwarten, dass die komplette Beweisaufnahme neu aufgerollt wird. Vielmehr geht es um rechtliche Fragen, die Taten richtig einzuordnen und dafür ein gerechte Strafmaß zu finden.

Andrea K. war schwer psychotisch. Sie nahm Drogen und arbeitete dafür als Prostituierte. Ihr ebenfalls drogenabhängiger, erster Zuhälter verkaufte sie an einen Nienburger, der ihm dafür Drogenschulden erließ. Andrea K. wurden von ihrem neuen Zuhälter mit Hilfe dessen Mittäters und seiner Ex-Lebensgefährtin gezwungen, anzuschaffen, obwohl sich ihr Zustand rapide verschlechterte. Die letzten Tage müssen für die junge Frau ein Martyrium gewesen sein.

Freispruch vom Vorwurf des Mordes bleibt bestehen

Womöglich endete ihr Leben in einer Garage, in der sie zuletzt verwahrt wurde. Wer der Angeklagten für ihren Tod verantwortlich war, konnten die Verdener Richter nicht feststellen. Sie sprachen die Angeklagten auch vom Vorwurf des Mordes frei. Dies hat nach dem BGH-Entscheid bestand.

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Neuer Crime-Podcast- Der Fall der getöteten Schöningerin