Braunschweig. Die EU-Kommission geht gegen die Elektroschrott-Berge vor. Reparaturen sollen günstiger werden. Auch in unserer Region findet man das gut.

Das Problem ist gravierend. Nach Angaben der EU-Kommission fallen durch Waren, die noch repariert werden könnten, aber letztlich durch ein neues Produkt ersetzt werden, in jedem Jahr bis zu 35 Millionen Tonnen Müll an. Dagegen will die Behörde etwas tun. Sie hat sich dafür ausgesprochen, Verbrauchern ein Recht auf Reparatur gesetzlich einzuräumen: „Im Rahmen der gesetzlichen Garantie werden Verkäufer Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz.“

Auch fordert die Behörde, dass Reparaturen günstiger werden. Eine „Matchmaking-Reparaturplattform“ soll kommen, auf der sich Verbraucher über Anbieter, die sich Qualitätsstandards verpflichten, und deren Preise informieren können. Die Brüsseler Initiative wird positiv aufgenommen. „Produkte reparieren zu lassen, ist bisher oft umständlich oder schlicht zu teuer. Das Recht auf Reparatur ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um Ressourcen zu schonen und Müll zu vermeiden“, betont Petra Kristandt, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, auf Anfrage unserer Zeitung. Wichtig findet die Verbraucherschützerin, dass man vor dem Kauf verbindliche Angaben zur Reparierfähigkeit eines Produktes erhalte.

Auch Axel Specht ist überzeugt vom Sinn solcher Anstrengungen. Der 59-jährige gelernte Radio- und Fernsehtechniker hat vor einem Jahr angefangen, selbst etwas zu tun gegen das Nachhaltigkeitsproblem der Wegschmeiß-Geräte: im Reparatur-Café in Vechelde. „Das wird sehr gut angenommen, wir kommen kaum hinterher“, sagt der Tüftler unserer Zeitung. Viele Haushaltsgeräte würden gebracht, alte Mixer etwa, bei denen sich die Reparatur oft lohne. Problematisch sind laut Specht die vielen Plastikteile in neuen Produkten – und oftmals die schlechte Zugänglichkeit. „Versuchen Sie mal, einen Bluetooth-Lautsprecher zu öffnen, dann wissen Sie, was ich meine“, sagt er. Aber auch bei den Tech-Giganten sei da und dort ein Umdenken zu erkennen, zumindest mit Blick auf Ersatzteile und Anleitungen.

Doch was folgt aus der Brüsseler Initiative? Werden die Hersteller wirklich während der „Gewährleistungspflicht“ dazu verpflichtet, Geräte zu reparieren, wenn der Kunde das wünscht? Der Gesetzesvorschlag wird nun im Europaparlament und im Rat der Mitgliedstaaten beraten. Im Parlament gilt eine Mehrheit als sicher.

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