Braunschweig. Das Braunschweiger Amtsgericht urteilt nach dem Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Staatsanwalt forderte 15-monatige Bewährungsstrafe.
Justiz
Nein als Nein erkannt? Freispruch im Prozess um sexuelle Nötigung
Von Bettina Thoenes