Salzgitter. Niedersachsens CDU-Chef Bernd Althusmann bringt die Frage nach Strafmündigkeit auch unter 14 Jahren ins Spiel. Hintergrund ist die Tat in Salzgitter.

Angesichts des gewaltsamen Todes eines 15 Jahre alten Mädchens in Salzgitter am Sonntag vor einer Woche hat der niedersächsische CDU-Chef Bernd Althusmann eine neue Debatte um die Strafmündigkeit gefordert. Die beiden mutmaßlichen Mörder sind erst 13 und 14 Jahre alt.

Althusmann hält es angesichts einer Diskussion über mehr Rechte für Kinder und Jugendliche und ein Absenken des Wahlalters für eine logische Konsequenz, dass Kinder und Jugendliche auch mehr Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen sollten. „Dazu gehört für mich auch die Frage nach der Strafmündigkeit, die in vielen Staaten bereits unter 14 Jahren liegt“, heißt es in einer Mitteilung.

Strafmündigkeitsdebatte bereits nach Vergewaltigung in Mühlheim

Die CDU wolle in der kommenden Legislaturperiode ein Kinder- und Jugendministerium einrichten, das Kompetenzen bündele und auch bei Gewaltverbrechen wie in Salzgitter zügig als Ansprechpartner fungieren könne. „Wir müssen wieder verstärkt hinsehen und dürfen auch an den sogenannten Brennpunkten nicht nachlassen, Hilfestellungen zu geben“, erklärte Althusmann. In Niedersachsen ist am 9. Oktober Landtagswahl.

Eine ähnliche Debatte kam nach einer Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr im Jahr 2019 auf. Damals standen drei 14-Jährige und zwei 12-Jährige unter Verdacht, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt äußerte sich ähnlich wie Althusmann heute.

Wegen Mordverdacht: 14-Jähriger aus Salzgitter in Untersuchungshaft

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags stellte seinerzeit eine Liste zusammen, die unterschiedliche Regelungen zur Strafmündigkeit in Europa vergleicht. Dort zeigt sich: Die meisten europäischen Länder setzen als Altersgrenze für Strafmündigkeit frühestens das 15. Lebensjahr fest, einige gehen noch darüber. Ausnahmen sind Großbritannien und Irland. Dort beginnt die Strafmündigkeit bereits mit 12 Jahren, bei Kapitalverbrechen in Irland sogar schon zwischen 10 und 11 Jahren. Auch in Ungarn gelten ähnliche Regelungen.

Der 14-Jährige Verdächtige aus Salzgitter befindet sich derweil unter dringendem Mordverdacht in Untersuchungshaft. Sein 13 Jahre alter mutmaßlicher Mittäter ist seit Donnerstag in einer Kinderpsychiatrie untergebracht. Der Experte Franz Streng, Emeritus an der Universität Erlangen-Nürnberg, hatte sich 2019 in der „Süddeutschen Zeitung“ zur Debatte um die Altersgrenze: „Man kann unter 14-Jährige nicht in den Strafvollzug stecken. Die gehen vor die Hunde.“

Unsere Redaktion hat angesichts der minderjährigen Verdächtigen mit dem Kriminologen Christian Pfeiffer gesprochen: „Wenn Kinder töten, dann ist eine Zufallstat eher auszuschließen“

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