Hannover. Viele Wildgänse aus Nordeuropa überwintern auf niedersächsischen Äckern und Feldern. Was die Vogelfreunde freut, kommt den Landwirten teuer zu stehen.

Niedersachsen ist Überwinterungsland für Wildgänse. Da große Gänseansammlungen auf landwirtschaftlichen Flächen Schäden anrichten, werden die Landwirte dafür entschädigt – mit mehr als acht Millionen Euro pro Jahr. Diese Mittel fließen auch aus Töpfen der Europäischen Union, wie ein Sprecher des Umweltministeriums in Hannover mitteilte. Derzeit werden für etwa 28.000 Hektar Acker- und Grünlandflächen in Niedersachsen Ausgleichszahlungen angewiesen, die in EU-Vogelschutzgebieten liegen.

Niedersachsen hat 16 EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von 125.000 Hektar, in denen es größere Vorkommen von Wildgänsen gibt. Hinzu kommt noch der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.

Die Bestände an rastenden Wildgänsen in Niedersachsen haben dem Ministerium zufolge in den vergangenen Jahren zugenommen. Auch Änderungen im Zugverhalten der Nonnengans haben demzufolge dazu geführt, dass die landwirtschaftlichen Schäden in den vergangenen Jahren größer geworden seien. Daher biete das Land mit Unterstützung der EU in den Hauptgebieten der Gänserast in EU-Vogelschutzgebieten einen finanziellen Ausgleich für Landwirte an. Er soll die Verluste und den Mehraufwand bei der Flächenbearbeitung kompensieren. Damit soll gewährleistet werden, dass zwischen Anfang November und Ende März die Wildgänse ungestört auf den Feldern und Äckern äsen können.

Zahl der Gänse und damit der Fraßschäden hat zugenommen

Daneben stelle das Umweltministerium auch weitere Mittel bei Großschadensereignissen zur Verfügung, die durch die Ausgleichsprämien nicht abgedeckt seien, hieß es. Dabei werden die Schäden nach Abzug der Gänse von der Landwirtschaftskammer begutachtet. Der Fachausdruck für diese Art der Schadensregulierung lautet „Rastspitzenmodell“.

„Die Ausgleichszahlungen reichen bei weitem nicht aus“, sagte Landvolk-Vizepräsident Manfred Tannen. Die Landwirte wünschten sich eine passgenaue Form der Abrechnung, damit der einzelne Landwirt den tatsächlichen Schaden ausgeglichen bekomme. Bislang werden nur Schäden ersetzt, die innerhalb der Schutzgebiete entstehen. Die Zahl der Gänse und damit der Fraßschäden habe in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen.

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Positiv sei, dass das „Rastspitzenmodell“ inzwischen nicht nur für Ackerland, sondern auch für Grünland gelte, sagte Tannen. Allerdings seien die Zahlungen auch hier an bestimmte Gebiete gebunden. „Die Gänse fressen überall, nicht nur begrenzt auf bestimmte Gebietskulissen.“ Es brauche mehr Geld, um das Modell auszuweiten, zumindest auf die Schutzgebiete an der Küste. Viele Landwirte forderten aber auch die Ausweitung des Schadensersatzes auf Flächen außerhalb der Vogelschutzgebiete, sagte er.