Hannover. Zur Bekämpfung schwerer Straftaten wie Kinderpornografie fordern Hessen, Niedersachsen und NRW eine Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung.

Die Justizminister von Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen fordern eine Wiederaufnahme der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Das teilten die CDU-geführten Ministerien nach einem Austausch mit Ermittlern am Donnerstag mit. „Die Bekämpfung von schweren Straftaten im Internet gehört zu den vordringlichsten Aufgaben unserer Zeit“, sagte Hessens Ressortchefin Eva Kühne-Hörmann. Für die Ermittler sei der digitale Fußabdruck „häufig der einzige Anhaltspunkt, den wir haben, an den wir aber nach derzeitiger Rechtslage nicht herankommen“.

Strafverfolgung bei Hinweisen zur Kinderpornografie als Beispiel

Andreas May von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt führte als Beispiel die Strafverfolgung bei Hinweisen zur Kinderpornografie an. In den vergangenen Jahren habe es Zigtausende Vorgänge gegeben, bei denen die Zuordnung von IP-Adressen zum Inhaber des Anschlusses daran scheiterte, dass die Anbieter die Daten gelöscht hatten.

Justizministerin Barbara Havliza verweist auf Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

„Wir müssen uns auch rechtlich so aufstellen, dass Produzenten und Konsumenten von Kinderpornografie jederzeit mit einer Entdeckung rechnen müssen“, ergänzte Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza. Sie verwies auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Anfang Oktober nach der die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zulässig sei. dpa

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