Wolfsburg. Alle Infektionen stoppen, das ist die Mammut-Aufgabe in der Corona-Krise. Kitas brauchen dabei elterliches Mitwirken. Auch bei der Reiserückkehr.

„Auch wenn keine rechtlich Verpflichtung vorliegt, dass Eltern der Kita Auskunft über ihren Aufenthalt in einem ausländischen Risikogebiet geben müssen, wurde in den Kitas im Rahmen des Hausrechts zur Aufrechterhaltung des Infektionsschutzes ein Verfahren dazu vereinbart. Nach den Sommer- und den Herbstferien wurden die Eltern aufgefordert, der Kita gegenüber schriftlich dazu eine Auskunft zu geben. Dieses Verfahren soll auch nach den Weihnachtsferien wieder angewandt werden. Würden die Eltern sich dem verweigern, so kann dies dazu führen, dass das Kind nicht in die Betreuung aufgenommen wird, um die Gruppe vor einer möglichen Infektion zu schützen und den Betrieb aufrecht zu erhalten.“

Weihnachten die nächste (Heim)reise?

Dies erklärt die Stadt auf die Nachfrage, wie in den Kitas die Frage der Rückkehr vom Urlaub im Risikogebiet beantwortet wird. Vorausgesetzt, dass Weihnachten überhaupt die nächste Ferienreise in die Heimat oder zum Urlaub ins Ausland möglich ist. Wie lange der zweite Lockdown dauert und wie die Regeln danach sind, weiß derzeit ja niemand.

Eltern müssen sich nach Rückkehr aus Risikogebieten beim Gesundheitsamt melden

Nach den Erfahrungen des Sommers und nach den Herbstferien, wo Rückkehrer aus Risikogebieten Infektionen mitbrachten, gelte laut Stadt in jedem Fall dies:

• Gemäß der niedersächischen Corona-Verordnung sind Eltern verpflichtet, sich nach der Einreise aus einem Risikogebiet im Ausland beim Gesundheitsamt zu melden und die Regelungen und Anordnungen der Behörde zu verfolgen.

Die Kita ist auf die Mitwirkung der Eltern angewiesen - eine Verpflichtung, das Reiseziel zu nennen, gibt es nicht

• Eine Verpflichtung zur Angabe sei gegenüber der Kita nicht erforderlich, aber wünschenswert, um Eltern zu sensibilisieren, wie wichtig das eigene Verhalten für die Stabilität und das Aufrechterhalten der Kindertageseinrichtung ist. So formuliert es die Stadt. Und weiter:

• Das Infektionsschutzgesetz schreibt nicht vor, dass Eltern ihre Reiseziele angeben müssen.

• Die Regeln wurden mit allen Trägern der Wolfsburger Kindertageseinrichtungen besprochen und abgestimmt. Es wird aus Stadt-Perspektive empfohlen, die Eltern um Erklärung zu bitten, wenn sie über längere Zeit (länger als das Wochenende) die Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege nicht besucht haben.

Stadt setzt auf die Hilfe der Eltern

So weit die Stellungnahme der Stadt. Fazit: Man setzt mit Blick auf die Kitas ausdrücklich auf Mithilfe der Eltern, sowohl vor, als auch nach der Reise. Eine Verpflichtung in Corona-Zeiten gibt es dazu nicht. Allein die Meldung beim Gesundheitsamt ist verpflichtend.