Wolfsburg. Trotz steigender Corona-Fallzahlen läuft die Produktion bei VW normal. Einige Schutzmaßnahmen wurden aber angepasst.

Bei Volkswagen beobachtet man den Anstieg der Corona-Fallzahlen und die Reaktion der Politik sehr genau. Kurz vor Bereitstellung der digitalen Belegschaftsinfo hat das Unternehmen den Ist-Zustand bilanziert und einige Regelungen modifiziert. Wir zitieren aus einem aktuellen Personaltelegramm des Unternehmens.

Die Lieferketten: „Aktuell verursacht die Pandemie keine Störungen in unseren Lieferketten. Einzelne Lieferanten melden Störungen in ihren Prozessen, die sich jedoch im Rahmen des Üblichen bewegen. Unsere Vorräte befinden sich auf normalem Niveau. Unsere Experten der Beschaffung und Logistik im Konzern beobachten die Lage im Rahmen ihrer etablierten Regelprozesse“, teilte Volkswagen auf Anfrage mit. Da wichtige Zuliefererländer wie Italien, Frankreich, Polen, Tschechien und die Slowakei hohe Fallzahlen melden, dürfte die Situation in den nächsten Tagen angespannt bleiben.

Externe Dienstleister: Auch Dienstleister, die aus innerdeutschen Gebieten mit stark erhöhten Fallzahlen anreisen, dürfen unter Beachtung der betrieblichen Hygiene- und Sicherungsmaßnahmen weiterhin auf dem Werksgelände tätig sein. Bei Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet sind zusätzlich die jeweils geltenden Quarantäne-Regelungen zu beachten.

Pendler können auf dem Weg zur Arbeit die öffentlichen Verkehrsmittel uneingeschränkt nutzen. Dabei sind die jeweilsgeltenden Hygienevorschriften und Sicherheitsvorgaben zu beachten und einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.

Dienstreisen müssen weiterhin auf ein geschäftlich zwingendes Maß (business essential) reduziert werden und sind nur mit einer aktiven Vorab-Genehmigung durch den Fachbereichsvorstand über das System Xera möglich. Dies gilt gleichermaßen für den Pendelverkehr zwischen den Werks-Standorten - auch markenübergreifend. Ergänzend zum Personal Telegramm vom 22.Oktober: Dort hieß es unter Punkt 3 Dienstreisen Inland: Dienstreisen sollen weiterhin auf ein geschäftlich zwingend erforderliches Mindestmaß reduziert werden („business essential“) und sind nur mit aktiver Vorab-Genehmigung durch den Fachbereichsvorstand über das Travel Management System Xera möglich. Das gilt auch für den Pendelbetrieb zwischen den Werks-Standorten – auch markenübergreifend. Video-/Skype-/Teams-Konferenzen sind weiterhin vorrangig und intensiv zu nutzen. Diese Regelung gilt analog für Dienstreisen ins Ausland.

Mund-Nasenschutz-Tragepflicht: Die Tragepflicht von Mund-Nasenschutz-Masken wird bei der Volkswagen AG ausgeweitet. Es gilt nun überall auf den Werksgeländen und Liegenschaften der Volkswagen AG eine Mund-Nasenschutz-Tragepflicht, außer wenn sich der Beschäftigte alleine in einem Büro oder alleine in einem Fahrzeug aufhält oder der Beschäftigte auf einem „grün“klassifizierten Arbeitsplatz eingesetzt ist.

Risikogruppen: Hier gibt es keine Änderungen. Die aktuellen Regelungen der 3. Phase des Wiederanlaufs für Beschäftigte, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören, bleiben unverändert. Sie dürfen weiterhin auf „grün“ und „gelb“ klassifizierten Arbeitsplätzenarbeiten. Auf „rot“ klassifizierten Arbeitsplätzen dürfen sie nach wie vor nicht eingesetzt werden, um die se Beschäftigtengruppe besonders zu schützen.

Allgemeines: Entscheidende Maßnahme in der Pandemiebekämpfung ist es laut Volkswagen, die direkten sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Dazu tragen die empfohlenen Maßnahmen 1. Abstand halten, 2. Handhygiene umsetzen und 3. Alltagsmaske verwenden (AHA-Regeln) bei. „Basierend auf den Erfahrungen mit den bewährten Schutzmaßnahmen soll jetzt zu einer Vereinfachung der Regeln beigetragen werden. Das Infektionsrisiko wird wesentlich durch die Anzahl direkter sozialer Kontakte definiert. Die üblichen und bekannten AH- Schutzmaßnahmen führen zu einer Reduktion der Kontakte und reduzieren das Risiko entsprechend. Bei konsequenter Anwendung der oben beschriebenen Maßnahmen und verbindlichen Vorgaben ergibt sich in öffentlichen Verkehrsmitteln kein erhöhtes Infektionsrisiko, so dass eine gesonderte Betrachtung der öffentlichen Verkehrsmittelentfallen kann. Durch eine Ausweitung der Masken-Tragepflicht wird auch in unklaren Situationen das Infektionsrisiko noch einmal reduziert. Entscheidend ist die Umsetzung der üblichen und bekannten Schutzmaßnahmen (AHA-Regeln“, informiert das Unternehmen.

Symptome: „Machen Sie bitte auch weiterhin vor Arbeitsantritt den Selbsttest und kommen Sie bitte nicht zur Arbeit, wenn Sie Anzeichen einer Erkältung oder eines grippalen Infekts verspüren oder wenn Sie Fieber über 37,8° Grad Celsius haben“, schreibt das Unternehmen.