Braunschweig. Gastronomen in Braunschweig dürfen ihre Freisitzflächen auf Antrag im Winter so herrichten, dass sie genutzt werden können.

Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH hat mit der Stadt eine Ausnahmenregelung geschaffen, die es Gastronomen ermöglicht, ihre Freisitzflächen auch im Winter zu nutzen. Das teilte die Stadt jetzt mit. Hintergrund sei die schwierige Situation der Gastronomie infolge der Covid-19-Pandemie.

Außenbereiche dürfen überdacht werden

Die Gastronomen können laut Stadtverwaltung auf Antrag ihre Flächen überdachen und beheizen und haben so mehr Kapazitäten, um ihre Gäste unter Berücksichtigung der Corona-Bedingungen zu bewirten. „Die Gastronomie leidet wie die meisten anderen Branchen unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer des Stadtmarketings. „Deshalb haben wir uns zusammen mit der Stadtverwaltung dazu entschlossen, beispielsweise den Aufbau von Zelten oder Pagoden zuzulassen, um die Freisitzflächen nutzbar zu machen.“

In der Innenstadt ansässige Gastronomen können sich für die Beantragung per E-Mail an sondernutzung@braunschweig.de an das Stadtmarketing wenden, Gastronomen außerhalb der Innenstadt per Mail an strassenverkehr@braunschweig.de an die Stadtverwaltung. Weitere Infos gibt es unter www.braunschweig.de/sondernutzung.