Hannover. Derzeit reichen nachträglich zugeordnete DNA-Spuren nicht aus, um einen Täter zu verurteilen, wenn er in einem früheren Prozess freigesprochen wurde.

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza ist offen für eine Reform, die eine Wiederaufnahme von Mordprozessen trotz rechtskräftigen Freispruchs ermöglicht. Derzeit reichen nachträglich zugeordnete DNA-Spuren nicht aus, um einen Täter zu verurteilen, wenn er in einem früheren Prozess freigesprochen worden ist.

Mord an 17-jähriger Frederike bleibt ungesühnt

„Ich meine: Wenn es um Mord geht, dann ist ein Freispruch trotz erwiesener Tat kein Zustand, den ein Rechtsstaat unbedingt ertragen können muss“, sagte die CDU-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag). Havliza verwies dabei auf Tötungsdelikte mit minderjährigen Opfern. „Ich denke vor allem an Eltern, die ihr Leben lang zusätzlich darunter leiden, dass der Mord an ihrem Kind nie gesühnt worden ist. Das ist kaum zu ertragen.“

Zwei Fälle aus Niedersachsen könnte dies konkret betreffen: So wurde 1981 im Landkreis Celle die damals 17-jährige Schülerin Frederike vergewaltigt und getötet – ein Mordverdächtiger wurde in einem ersten Prozess verurteilt und in einem zweiten Prozess wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Erst Jahrzehnte später entdeckten Beamte DNA-Spuren des Mannes an der Kleidung der Jugendlichen – doch solange kein Geständnis vorliegt, bleibt der Mord nach derzeitiger Rechtslage ungesühnt.

Bundesjustizministerium prüft Reform

Auch im Fall des sogenannten Klostermordes bei Loccum wurde ein Verdächtiger im ersten Verfahren wegen Totschlags verurteilt, im zweiten Prozess allerdings freigesprochen. Eine 23-Jährige war 2015 getötet in dem Wald im Landkreis Nienburg entdeckt worden.

CDU und SPD in Berlin haben eine Justizreform in diesem Punkt in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, laut „NOZ“ wird dies im Bundesjustizministerium derzeit noch geprüft.