Hannover. Das Land Niedersachsen hat beschlossen, den im Mai neu eingeführten Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung auszusetzen. Der Grund: ein Formfehler.

Auch in Niedersachsen wird der verschärfte Bußgeldkatalog für Verstöße im Straßenverkehr ausgesetzt. Die Novelle des Bundesverkehrsministeriums sei wegen eines Formfehlers für nichtig erklärt worden, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums in Hannover am Freitag.

Wegen eines Formfehlers wird der neue Bußgeldkatalog ausgesetzt

In Niedersachsen würden daher wieder die Verordnung und die Bußgelder, die bis Mitte April galten, angewendet. Noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren zum Führerscheinentzug könnten angefochten werden.

Der Bund hatte die Länder zuvor aufgefordert, die Neuregelungen wegen eines „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage“ auszusetzen. Nach dem neuen Bußgeldkatalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell - zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Thüringen lässt Regelungen trotz des fehlenden Verweises auf die Rechtsgrundlage in Kraft

Unter den Bundesländern gehen die Meinungen darüber jedoch auseinander. Während wie Niedersachsen unter anderem Bayern und das Saarland ankündigten, die Novelle auszusetzen, erklärte Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke): „Es gibt keinen Grund, diese Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzunehmen.“

Die neuen Regelungen waren seit Mai in Niedersachsen in Kraft. Der Deutschen Presse-Agentur gegenüber sagte ein Sprecher der Stadt Oldenburg, der neue Katalog zeige Wirkung. Im Mai selbst maßen die Behörden über 1000 Geschwindigkeitsübertretungen mehr als im Vorjahresmonat.