Osnabrück. Am Landgericht Osnabrück wurden vier Männer verurteilt, die im Jahr 2018 eine 75-jährige ermordet. Sie hatten sie erpresst.

Für den Mord an einer 75-jährigen Frau hat das Landgericht Osnabrück am Mittwoch zwei Männer zu langen Haftstrafen verurteilt. Ein 44 Jahre alter Angeklagter muss demnach lebenslang ins Gefängnis. Sein 26-jähriger Komplize trat vor Gericht als Kronzeuge auf und erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren. Wegen erpresserischen Menschenraubes verurteilte das Gericht einen 25 Jahre alten Mann zu acht Jahren Haft, ein 36-Jähriger bekam für dasselbe Vergehen fünf Jahre und sechs Monate. Die Revision ist zugelassen. (Az.: 6 Ks 7/19)

Die Ermordete wollte einen gefälschten Führerschein

Die in Melle bei Osnabrück lebende Frau habe im Juni 2018 Kontakt zu dem in Köln lebenden 44 Jahre alten Hauptangeklagten aufgenommen. Sie wollte von ihm einen gefälschten Führerschein, führte der Vorsitzende Richter Ingo Frommeyer in seiner Urteilsbegründung aus. Der Mann habe dann den Plan gefasst, Geld von der Frau zu erpressen, weil er für vermögend hielt. Nach und nach habe er die übrigen Angeklagten in seinen Plan eingeweiht.

Frommeyer zufolge fuhr die Frau im Dezember 2018 nach Köln, um den gefälschten Führerschein abzuholen. Dabei habe sie dem 44-Jährigen zwei Kontokarten samt Pin-Nummern übergeben. Von dem Mann und einem heute 26-jährigen Komplizen wurde demnach sie in eine Wohnung gelockt. Dort hätten die übrigen Angeklagten, ein 25- und ein 36-jähriger Mann, einen Überfall vorgetäuscht. Letzterer habe dann die Wohnung verlassen. Die drei anderen hätten Geld und Wohnungsschlüssel von der Frau verlangt - vergeblich.

Die Täter gaben der Frau Ecstasy

Nach Gerichtsangaben fesselten die Angeklagten die Frau und verletzten sie durch Strangulation am Brustkorb und am Hals. Später gab der 44-Jährige seinem Opfer Ecstasy-Tabletten, wie Frommeyer sagte.

Als sie feststellten, dass sie von der Frau nicht die erhoffte Beute bekommen, fuhren der 44-Jährige und der 26 Jahre alte Mann mit ihr zum Augustaschacht. Das ist eine Gedenkstätte für NS-Zwangsarbeiter in der Nähe von Hasbergen bei Osnabrück. Dort habe der Jüngere die Frau mit einer Glasflasche auf den Kopf geschlagen. Anschließend hätten beide Männer die bewusstlose Frau in ein Gebüsch gelegt. So wollten sie einen Überfall vortäuschen. Einer der beiden Angeklagten schnitt der Frau dann schließlich in den Hals.

Der Vorsitzende Richter sagte, er sei überzeugt, dass sich das Tatgeschehen trotz Unklarheiten so zugetragen habe. Das Gericht stützte sich auf Geständnisse, die drei Angeklagte abgelegt hatten. dpa