Hannover. Die Ausnahmegenehmigungen zur Tötung von Wölfen waren nach entsprechenden Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz auf den Weg gebracht worden.

Vorerst wird es in Niedersachsen keine Tötung von Wölfen geben. Die letzte von ursprünglich drei derartigen Ausnahmegenehmigungen sei ausgesetzt worden, sagte eine Sprecherin des Umweltministeriums in Hannover am Donnerstag. Minister Olaf Lies (SPD) folge damit einer Bitte des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Dort habe ein Naturschutzverein gegen zwei Abschussgenehmigungen im Landkreis Uelzen geklagt.

Tötung von Wölfen: Minister betonte den Handlungsbedarf

Die Bescheide seien vorher von allen Beteiligten „sorgfältig abgewogen und geprüft“ worden, sagte Lies. Trotzdem bekomme das Gericht nun Gelegenheit, sie zu bewerten „und beide Seiten anzuhören, ohne dass durch einen Abschuss Fakten geschaffen werden“. Der Minister betonte den Handlungsbedarf: „Die Weidetierhaltung ist uns wichtig. Wir investieren jedes Jahr Millionen in den Herdenschutz. Aber da, wo es nicht reicht, gibt es keine Alternative zur Entnahme.“

Niedersachsen hatte Anfang April nach 14 Monaten die erfolglose Jagd auf den Leitwolf des Rodewalder Rudels eingestellt, aber drei andere Wölfe zum Abschuss freigegeben. Zwei der neuen Genehmigungen sollten bis zum 30. Juni gelten, die für eine Wölfin bei Herzlake mit Blick auf möglichen Nachwuchs nur bis zum 15. April. Bei einem weiblichen Tier aus dem Escheder Rudel im Landkreis Uelzen wurde der Vollzug vom 15. April bis 15. Mai ausgesetzt, um die Versorgung möglicher Welpen sicherzustellen. Für den Rüden des Ebstorfer Rudels galt diese Pause aber nicht. Nun bleibt auch er vorerst verschont.

Ausnahmegenehmigungen durch Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz

Die Ausnahmegenehmigungen waren nach entsprechenden Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz auf den Weg gebracht worden. Mit Blick auf ihre mögliche Beteiligung an der Tötung sogenannter Problemwölfe hatte die Landesjägerschaft unlängst unter anderem Rechtssicherheit und die Wahrung der Anonymität gefordert.

Das Niedersächsische Landvolk zeigt derweil Verständnis für das vorläufige Aussetzen der Genehmigung. Man erwarte jedoch eine gerichtliche Entscheidung für den Abschuss, sagte Vizepräsident Jörn Ehlers am Freitag: „Wir hoffen, dass das Gericht den Abschuss auch hier für rechtmäßig erklärt. Das sollten dann aber, anders als beim Rodewalder Wolf, auch die Wolfsbefürworter respektieren.“ dpa