Hannover. Die etwa 100.000 niedersächsischen Nutztier-Halter müssen ihre Tier melden. Die Kasse entschädigt den Verlust und zahlt für die Kadaver-Beseitigung.

Die rund 100.000 Halter von Nutztieren in Niedersachsen müssen ihre Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen sowie Geflügel wieder bei der Tierseuchenkasse melden. Wie der Landesbauernverband mitteilte, sei es gerade angesichts aktueller Bedrohungen wie der Afrikanischen Schweinepest für die Halter wichtig, im Seuchenfall abgesichert zu sein. Nur mit der korrekten Tierbestandsmeldung und der fristgerechten Beitragszahlung könnten Tierhalter auf Entschädigungen der Tierseuchenkasse hoffen. Dies ist etwa der Fall, wenn Tiere auf Anordnung der Behörden getötet werden müssen.

Kasse entschädigt für Verlust und beseitigt Kadaver

Die Tierseuchenkasse, die es bereits seit 1966 gibt, entschädigt den Verlust von Tieren und zahlt für die Beseitigung der Kadaver. Außerdem erstattet sie die Bekämpfung von Tierseuchen. Die jährlichen Beiträge für die Tierhalter variieren, die Mindestbeträge belaufen sich auf 15 Euro für Schaf- oder Ziegenhalter.

Seuchenkasse bekommt geringere Zuschüsse

Um mehr Geld für die Vorsorge zu haben, erhöhen sich die Beiträge für Rinderhalter. Für Geflügelhalter sinken die Beiträge wieder, weil die Geflügelkasse sich nach umfangreichen Entschädigungszahlungen nach der Vogelgrippe 2016/2017 wieder gefüllt hat. Generell muss die Seuchenkasse mit geringeren Zuschüssen des Landes kalkulieren. dpa