Hannover. Die CDU-Fraktion hatte in der vergangenen Woche eine Debatte über das von Muslimen und Juden praktizierte betäubungslose Schlachten entfacht.

Das Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen will auch weiterhin Ausnahmegenehmigungen für das Schächten von Tieren ermöglichen. Der entsprechende Erlass für die kommunalen Behörden werde lediglich überarbeitet, um noch einmal deutlich die zur Verfügung stehenden Betäubungsmethoden hervorzuheben, sagte eine Sprecherin des CDU-geführten Ministeriums am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

In diesem Jahr wie auch in den Jahren zuvor sei in Niedersachsen einem einzigen Betrieb anlässlich des islamischen Opferfestes eine Genehmigung für das betäubungslose Schlachten von bis zu 200 Tieren erteilt worden. Dort seien zum diesjährigen Opferfest Anfang August 113 Tiere geschlachtet worden.

Muslime und Juden reagierten empört

Die CDU-Landtagsfraktion hatte in der vergangenen Wocheeine Debatte über das von Muslimen und Juden praktizierte betäubungslose Schlachten durch den Halsschnitt entfacht. Sie hatte gefordert, das Schächten generell zu verbieten und auch keine Ausnahmegenehmigungen mehr zuzulassen. Daraufhin hatten Vertreter der Muslime in Niedersachsen wie auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster mit Empörung reagiert.

Die CDU rücke sich damit in die Nähe der AfD, kritisierten die Religionsvertreter. Sie verwiesen zudem auf das deutsche Tierschutzgesetz. Dieses sieht vor, dass für das Schächten aus religiösen Gründen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Der Vorsitzende der Schura Niedersachsen, Recep Bilgen, und Schuster hatten betont, das Schächten sei die schonendste Art des Schlachtens, und die Tiere litten keinen Schmerz. Der Zentralratspräsident hatte die Fraktion aufgefordert, den Beschluss zurückzunehmen.

Muslime schächten mit Betäubung

Die Geschäftsführerin von Ditib Niedersachsen-Bremen, Emine Oguz, hatte darauf verwiesen, dass für Muslime in Niedersachsen in der Regel bereits mit Betäubung geschächtet werde. Muslime, die eine Betäubung aus religiösen Gründen ablehnten, erhielten ihr Fleisch aus dem Ausland.

Die CDU-Fraktion teilte auf Anfrage mit, sie erhalte den Beschluss aufrecht. „Wir müssen nichts zurücknehmen. Wir haben unsere Position formuliert, und das zuständige Landwirtschaftsministerium muss nun entscheiden, wie es mit dieser Position umgehen will“, sagte ein Sprecher. dpa