Hannover. . Vergangenen Juli hatte sich aus der Waffe des Mannes ein Schuss gelöst und einen rund 400 Meter entfernten Mann am Kopf getroffen.

Ein Jäger, der im vergangenen Sommer durch einen unabsichtlich ausgelösten Schuss einen Jogger am Kopf getroffen und verletzt hat, darf nicht weiter jagen. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag des Mannes gegen Ungültigkeitserklärung und Einziehung seines Jagdscheines ab, wie aus einem am Montag mitgeteilten Beschluss hervorging. Damit folgt das Gericht einer Entscheidung des Landkreises Schaumburg. Dieser hatte bereits Mitte Dezember den Jagdschein für ungültig erklärt und diesen eingezogen.

Entscheidung zum Schutz der Allgemeinheit

Der Mann habe erwiesen, dass er nur unzuverlässig die Waffe handhaben könne, stellte das Gericht fest. Ein zukünftiger verantwortungsvoller Umgang mit Jagdwaffen sei nicht zu erwarten, weswegen der Mann auch zum Schutz der Allgemeinheit nicht weiter jagen dürfe. Ferner habe der Jäger zunächst den Schuss geleugnet und im weiteren Verlauf mehrfach abweichende und widersprüchliche Angaben zur Tat gemacht, hieß es. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.

Vergangenen Juli hatte sich aus der Waffe des Mannes ein Schuss gelöst und einen rund 400 Meter entfernten Mann am Kopf getroffen. Das 31-jährige Opfer war zu diesem Zeitpunkt mit seinen drei Kindern unterwegs. dpa