Hannover. . 2017 hat es 880 Fälle von Sozialleistungen gegeben. Wie viele Mehrfachidentitäten darunter fallen erfasst die Kriminalstatistik aber nicht.

Während der Mehrfachanmeldung von Flüchtlingen mit falschen Identitäten inzwischen ein Riegel vorgeschoben wurde, kann Niedersachsen Umfang und Schaden früherer Fälle von Sozialbetrug durch Asylbewerber nicht beziffern.

880 Fälle von Sozialleistungsbetrug

Zwar habe es 2017 insgesamt 880 Fälle von Sozialleistungsbetrug durch Flüchtlinge gegeben. In welchem Umfang dabei Mehrfachidentitäten eine Rolle spielten, werde in der Kriminalstatistik aber nicht erfasst, teilte das Innenministerium in Hannover mit. Nach dem großen Flüchtlingszuzug waren 2016 Hunderte Verdachtsfälle von Mehrfachanmeldungen unter unterschiedlichen Namen aufgetaucht. Flüchtlinge landeten vor Gericht, weil sie mehrfach Geld kassiert hatten.

Es werden Fingerabdrücke und ein Foto genommen

Nach Angaben des Innenministeriums wird das Registrieren von Asylbewerbern seit Juni 2016 nur noch in Verbindung mit einer erkennungsdienstlichen Behandlung vorgenommen. Bedeutet: Es werden in den Standorten der Landesaufnahmebehörde Fingerabdrücke und ein Foto genommen. Da die erfassten Daten mit vorhandenen Daten abgeglichen werden, fallen Mehrfachidentitäten idealerweise sofort auf. Auch von früher registrierten Flüchtlingen wurden inzwischen Fingerabdrücke genommen. Dass manche von ihnen dennoch weiter mit Aliasidentitäten unterwegs sind, zeigte sich im Januar bei einem Strafprozess am Landgericht Hannover. Der angeklagte Sudanese hatte offenbar fünf weitere Identitäten verwendet, wie der Richter feststellte. dpa