München.

Ausgaben für Medikamente sind bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Die Voraussetzung: Die Medikamente wurden von einem Arzt oder Heilpraktiker mit einem Rezept verordnet, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Ob die Ausgaben die Steuerlast mindern, hängt davon ab, ob die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Diese bemisst sich am Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. dpa