Hamburg. Werden Möbel auf die Wünsche des Kunden zugeschnitten, kann eine Rückgabe ausgeschlossen sein.

Beim Möbelkauf im Internet fehlt die Möglichkeit zum Probesitzen und -liegen im Laden. Allerdings haben Kunden dafür die Möglichkeit, die Möbel zu Hause zu testen und gegebenenfalls zurückzuschicken, wie Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt.

Denn es gibt bei Onlinekäufen grundsätzlich ein Widerrufsrecht für den Zeitraum von 14 Tagen. Die Ware darf währenddessen ohne Nennung von Gründen zurück an den Händler gehen. Allerdings gibt es davon Ausnahmen.

Beim Möbelkauf verfällt das Widerrufsrecht, wenn Kunden individualisierte Stücke kaufen – sprich, wenn die Bestandteile des Sofas, Regals oder Bettes genau nach ihren Wünschen zusammengestellt worden sind. Denn die auf den Besteller zugeschnittene Ware lässt sich später nicht noch anderen Kunden anbieten und verkaufen.

Der Hersteller müsse auf den Ausschluss des Widerrufsrechts in solchen Fällen im Kleinge- druckten bei der Bestellung sowie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen, betont Verbraucherschützerin Rehberg. Im Zweifel sollten Käufer aber besser beim Betreiber der Seite nachfragen, rät die Juristin.

Außerdem stellt sich oft die Frage: Wo fängt Individualisierung an? „Wenn der Hersteller zum Beispiel fünf verschiedene Modelle zum Kauf anbietet, ist das noch nicht der Fall“, erläutert die Verbraucherschützerin. Aber wenn Kunden für viele Einzelmerkmale eines Möbels die Optik und die Zusammensetzung aus Dutzenden von Möglichkeiten wählen müssen, sehe das anders aus.

Dann ist davon auszugehen, dass das Möbelstück extra für diesen Kunden oder diese Kundin angefertigt wird. dpa