Erfurt.

Wer in eine neue Wohnung einzieht, sollte seinem Energieversorger den übernommenen Zählerstand so bald wie möglich mitteilen, am besten schriftlich, rät die Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt. Andernfalls kann es passieren, dass der anteilige Verbrauch des Vormieters nicht richtig geschätzt wird. dpa