Berlin.

Verändert der Vermieter eine Wohnung bei einer Sanierung erheblich, kann der Mieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen. Darüber informiert der Eigentümerverband „Haus & Grund Deutschland“. Generell muss der Vermieter dafür sorgen, dass der ursprüngliche Zustand möglichst erhalten oder nach Reparaturen wiederhergestellt wird. Heißt: Tauscht ein Vermieter den Fliesenbelag einer Terrasse gegen Holz oder den Teppich in Wohnräumen gegen Laminat, muss der Mieter das nicht hinnehmen. dpa