Berlin. In Immobilienanzeigen muss Verbrauch stehen.

Immobilienanzeigen müssen Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes schon seit 2014 enthalten. Ab 1. Mai drohen nun auch Bußgelder, verzichten Inserenten auf die Informationen. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin. Nach Informationen des Landesprogramms Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg können bis zu 15 000 Euro Strafe drohen, sind die Daten unvollständig oder mangelhaft. Zwar war das schon seit vergangenem Jahr vorgesehen, bislang wurde davon aber abgesehen.

Vermieter und Verkäufer müssen in der Anzeige das Baujahr des Hauses, den Energieträger der Heizung, den Endenergiekennwert aus dem Energieausweis und die Art des Ausweises nennen. Denn es gibt zwei Varianten des Energieausweises: Bei der Bedarfsvariante berechnet ein Fachberater den Energiebedarf anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten. Daran lässt sich der energetische Zustand des Hauses sowie der mögliche Sanierungsbedarf der Immobilie ablesen. Für den Verbrauchsausweis wird lediglich der Energieverbrauch der zurückliegenden Jahre herangezogen.

Wurde der Energieausweis nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt, muss auch die im Ausweis aufgeführte Effizienzklasse veröffentlicht werden. Den für zehn Jahre gültigen Energieausweis brauchen Hausbesitzer, wollen sie das Gebäude oder nur Wohnungen darin verkaufen oder vermieten. dpa