Helmstedt. Der Landkreis ordnet die Maskenpflicht per Allgemeinverfügung an, die ab Montag in Kraft treten wird.

In Anbetracht der knapp unterhalb der Schwelle von 50 schwankenden Corona-Inzidenzzahlen ordnet der Landkreis Helmstedt ab Montag, 9. November, eine Maskenpflicht auch während der Unterrichtsstunden für Lehrer und Schüler der weiterführenden Schulen und der Berufsschulen an. Das teilte der Landkreis am späten Freitagabend mit.

Immer wieder Schulen von Corona betroffen im Kreis Helmstedt

In den vergangenen Tagen schwankte der Inzidenzwert im Kreis stets knapp unterhalb der Schwelle von 50, ab der eine Maskenpflicht gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Unterricht der weiterführenden Schulen in Kraft tritt, sofern es Infektionen an der Schule gibt. Zuletzt waren immer wieder Schulen im Landkreis von Infektionen und Quarantänemaßnahmen betroffen: IGS Helmstedt, Lademann-Realschule, Gymnasium Anna-Sophianeum Schöningen, Eichendorffschule, aber auch Grundschulen.

Allgemeinverfügung gilt ab Montag

Der Landkreis ordnet die Maskenpflicht per Allgemeinverfügung an, die ab Montag in Kraft treten wird. Betroffen sind alle weiterführenden Schulen im Sekundar-I- und Sekundar-II-Bereich, also ab Klasse 5, sowie die berufsbildenden Schulen. Die Kleinsten in den Grundschulen sind ausgenommen. Einige weiterführende Schulen setzen bereits aus eigenem Antrieb heraus auf das Tragen von Alltagsmasken während des Unterrichts.