Braunschweig. Kein Diebstahl, kein Fahren ohne Erlaubnis und kein gewaltsames Eindringen – die Tramfahrt war keine Straftat. Teuer könnte es trotzdem werden.
Ermittlungen eingestellt
Straßenbahn-Irrfahrt durch Braunschweig war nicht strafbar
Von Bettina Thoenes