Berlin . Der Mitarbeiter hat nur ab und zu etwas in der Firma online recherchiert. Ob der Chef das ahnden darf, erklärt eine Rechtsanwältin.

Rechtsanwältin Kaja Keller arbeitet in der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte. Hier beantwortet sie Leserfragen.

Manchmal schaue ich auf der Arbeit etwas im Internet nach, was nicht meine Aufgaben betrifft. Mein Chef hat mich dafür jetzt abgemahnt. Darf er das überhaupt?

Das sagt die Anwältin: Gibt es in Ihrem Betrieb keine Regel oder Vereinbarung, dass Sie das Internet privat nutzen dürfen, dann ist Ihr Arbeitgeber grundsätzlich im Recht.

Es gibt kein spezielles Gesetz, dass die private Nutzung des Internets bei der Arbeit regelt. Daher greift das allgemeine Arbeitsrecht, das besagt, dass der Arbeitnehmer durch den geschlossenen Arbeitsvertrag die Pflicht hat, die vereinbarte Anzahl Stunden zu arbeiten.

„Versurfte“ Zeit nacharbeiten

Eine Abmahnung durch den Arbeitgeber kann daher durchaus gerechtfertigt sein, sollten Sie die „versurfte“ Zeit nicht nacharbeiten. Eine Nutzung in der Pause ist damit allerdings nicht komplett untersagt.

Hat es Ihr Arbeitgeber jedoch in der Vergangenheit toleriert, dass die Mitarbeiter für kurze Zeitspannen das Internet auch privat nutzen, dann ist die Abmahnung eventuell nicht rechtens.

Duldet der Arbeitgeber die private Internetnutzung für einen längeren Zeitraum (man könnte hier mehr als sechs Monate betrachten), dann kann der Arbeitnehmer in der Regel davon ausgehen, dass die Nutzung gestattet ist.

Unter Umständen rechtens

Doch auch wenn die Internetnutzung erlaubt ist, so darf sie immer nur für einen kurzen Zeitraum sein. Nimmt es so weit überhand, dass der betriebliche Ablauf gefährdet ist, dann ist auch in diesem Fall eine Abmahnung durch den Arbeitgeber rechtens.

Dies gilt natürlich auch für die Nutzung des Tablets oder Smartphones. Versuchen Sie, in einem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu erreichen, dass er die Abmahnung zurücknimmt. Sie können argumentieren, dass Sie nur in Ihrer Pause im Internet waren.

Mein Tipp an alle Berufstätigen: Tun Sie es einfach nicht. Immer wieder führt das private Surfen im Job zu Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Und es gibt noch keine rechtlich zweifelsfreie Regelung.