Hamburg. Ein Leihwagen ist schnell gebucht. Was Sie beachten sollten, wenn das Wunschauto nicht verfügbar ist.

Gleich ist es geschafft. Die Koffer nach der Landung vom Gepäckband gefischt und ab zum Mietwagenstand. Schließlich hat man das ersehnte Cabrio schon daheim übers Preisvergleichsportal gebucht. Doch die Dame am Schalter sagt: „Kein Cabrio da“ – und sorgt für Ernüchterung. Und dann ist der angebotene Ersatzwagen auch noch viel zu klein fürs Gepäck. Was ist nun zu tun?

„In einem solchen Fall würde ich das Ersatzauto zurückweisen, woanders ein Auto mieten und die Mehrkosten als Schadenersatz geltend machen“, sagt Verkehrsrechtsanwalt Christian Janeczek. „Denn wenn Sie ein Cabrio buchen und der Vermieter keines anbieten kann, müssen Sie das Ersatzfahrzeug nicht nehmen oder bezahlen.“

Kunden buchen in der Regel kein bestimmtes Modell

Maßgeblich ist die Buchungsbestätigung. Meist findet sich dort eine vierstellige Buchstabenfolge, der sogenannte ACRISS-Code. Auf den haben sich viele große Autovermieter geeinigt. Er ordnet jedes Fahrzeug anhand von Merkmalen wie etwa Kategorie, Typ, Getriebe oder Treibstoff und Klimaanlage einer bestimmten Fahrzeuggruppe zu, erklärt die ADAC-Autovermietung.

„CLMR“ zum Beispiel steht für eine Limousine der Kompaktklasse mit manuellem Getriebe und Klimaanlage. Codes und Autobeispiele finden sich auf den Vermieterseiten oder auch online bei den Autoclubs. Wer bucht, bestellt daher in der Regel kein bestimmtes Modell eines Herstellers, sondern nur eine Fahrzeuggruppe, in der die Autos aber untereinander vergleichbar sind. „Daher könnte es sein, dass der Kunde statt eines Opel Astra den VW Beetle bekommt – beides jedoch als Cabrio“, erläutert Julia Leopold

vom Vergleichsportal Check24.

Nachträgliche einseitige Änderungen – beispielsweise handschriftliche Vermerke auf der

Buchungsbestätigung durch Vermieterpersonal vor Ort – sind nicht bindend, erklärt Anwalt Janeczek. Ist die gebuchte Kategorie nicht vorhanden, werden teils Autos der nächsthöheren Kategorie angeboten. Ist das mit Mehrkosten verbunden, lehne man besser ab.

Wer Ansprüche geltend macht, setzt eine Zahlungsfrist

Bei der Buchung über Vergleichsportale kommen bis zu drei Parteien ins Spiel, erläutert Anja Smetanin vom Auto Club Europa. Neben den Suchportalen und der Autovermietung kann auch ein sogenannter Broker beteiligt sein, der bessere Konditionen bei den Vermietern aushandelt. Deshalb kommt es auf den Flottenbetreiber an: „Der Vertrag wird immer direkt mit dem Vermieter vor Ort geschlossen, das ist der Vertragspartner“, sagt Marion-Maxi Hartung von der ADAC-Autovermietung. „Reklamationen müssen deswegen in der Regel auch direkt beim Vermieter platziert werden.“

Wer zur Konkurrenz gehen möchte, um doch noch ein Modell der gebuchten Fahrzeuggruppe zu bekommen, und beim ursprünglichen Vermieter später die Preisdifferenz geltend machen möchte, dem rät Janeczek, sich alles schriftlich geben zu lassen. „Eine kurze Erklärung etwa, in der steht, dass ein vergleichbarer Wagen nicht verfügbar war und welche Alternativfahrzeuge im Angebot waren.“ Weigert sich der Vermieter, sollte man umstehende Reisende als Zeugen gewinnen und sich deren Kontaktdaten notieren. Von den vorgefertigten Unterlagen des Vermieters machen sich die Urlauber Kopien oder Handyfotos. Ist keine alternative Anmietung vor Ort möglich und man kommt etwa vom Flughafen oder spätabends schlecht von der Vermietstation weg, rät Janeczek zu einem Taxi zum Hotel. Die Kosten sollte man sich vom Vermieter erstatten lassen.

Wichtig: „Wenn mir die Option eröffnet wird, den Mietwagen nur für einen Tag zu nutzen, muss dies ausdrücklich im Vertrag vermerkt werden.“ Oder man akzeptiert den Alternativwagen unter Vorbehalt für den gesamten Zeitraum. Es müsse dann aber im Vertrag vermerkt werden, dass der Alternativwagen nicht als vertragsgemäß akzeptiert wird, sagt Janeczek. Dann kann man sich später eine etwaige Preisdifferenz zur ursprünglich gebuchten Mietwagengruppe erstatten lassen.

Um nach Ende der Reise die Ansprüche geltend zu machen, schreibt man den Vermieter an, schildert den Fall und setzt eine Zahlungsfrist von zwei Wochen. Kommt es an der Station zu Unklarheiten, rät Julia Leopold von Check24, vor Vertragsunterzeichnung den Kundenservice des Vermieters anzurufen, der die Kommunikation in Landessprache übernehmen könne.