Hamburg.

Häufig gibt es in Parkhäusern in der Nähe der Ausgänge Frauenparkplätze. So mancher männliche Autofahrer fragt sich, ob es verboten ist, den Wagen dort abzustellen. Wie die „Auto Bild“ (Ausgabe 30/2015) berichtet, ist es rein rechtlich egal, wer dort parkt. Trotz entsprechender Beschilderung müssen Männer laut Straßenverkehrsordnung kein Verwarnungs- oder Bußgeld befürchten. Mit Konsequenzen müssen sie trotzdem rechnen. Der private Parkraumbetreiber kann vom Autofahrer verlangen, seinen Wagen wegzufahren. Kommt der Autofahrer der Anweisung nicht nach, droht im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. dpa