Hannover. Am Montag soll die nächste Stufe der Niedersächsischen Verordnungen in Kraft treten. Für Sportler bringt sie einige Lockerungen mit sich.

Es sind Nachrichten, auf die viele Sportler gewartet haben. Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird in den nächsten Tagen erneut geändert; das Inkrafttreten der Verordnung ist für Montag, 25. Mai, geplant. Sporthallen und Fitnessstudios dürfen dann, natürlich unter Auflagen, wieder öffnen.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, äußert sich dazu wie folgt: „Nach der Öffnung der Sportanlagen im Freien folgen am Montag die Sporthallen. Natürlich mit Abstand und viel Disziplin bei den Hygienemaßnahmen. Viele Sportlerinnen und Sportler mussten bislang ausharren, weil ihre Sportart nur in der Halle stattfinden kann. Diese Zeiten sind nun erst einmal vorbei. Die Abstands- und Hygieneregeln sind auch in der Phase der Lockerungen das Gebot der Stunde, um sich vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen und um eine neuerliche Schließung zu verhindern.“

„Diese Herausforderung werden auch die Fitnessstudios meistern müssen, die ebenfalls ab Montag ihre Türen für ihre Mitglieder wieder öffnen dürfen. Es war mir von Beginn an ein Anliegen, die Fitnessstudios bei den Lockerungen immer mit im Blick zu haben und auch hier die sportliche Betätigung wieder zu ermöglichen. Ein Großteil des Reha- und Gesundheitssports findet in den gewerblichen oder vereinseigenen Fitnessstudios statt“, sagt der Minister weiter.

Voraussetzungen bei Sportausübung

Unter folgenden Voraussetzungen soll die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder möglich sein: Die Sportausübung muss kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgen. Ein Abstand von mindestens zwei Metern muss eingehalten werden. Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen auch in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden. Die Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume – ausgenommen Toiletten – müssen geschlossen bleiben. Warteschlangen beim Zutritt zur Sportanlage sind zu vermeiden. Zuschauer sind nach wie vor ausgeschlossen.

Wettkämpfe werden möglich sein, wenn diese die Voraussetzungen konsequent und uneingeschränkt einhalten. Dies werden nach wie vor die Individual- und Einzelsportarten besser können. Vor der Ausrichtung des Wettkampfes sollte aber immer ein Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufgenommen werden, um mögliche Fragestellungen zu klären und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Die konkrete Ausgestaltung kann der veröffentlichten Verordnung in den nächsten Tagen entnommen werden. Neben dieser werden den Vereinen sowie den Sportlern auch vom Landessportbund Niedersachsen wieder Hilfestellungen an die Hand gegeben. Zudem bietet der LSB unter der Rufnummer 0551/1268210 eine Hotline an, die für Fragen rund um die Wiederaufnahme des Sportbetriebs zur Verfügung steht.