Berlin. Geld für Verbraucher mit Öl- oder Pelletheizung. Der Zuschuss soll bald beantragt werden können. Alle neuen Infos für Verbraucher.

In der Ampel-Koalition und zuletzt zwischen Bund und Ländern wurde viel über eine staatliche Hilfe für Pellet- und Heizölkunden diskutiert. Die Verbraucher sollen für die kostenintensive Zeit in der Hochphase der Energiekrise entlastet werden – konkret geht es um den Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022. In der Umsetzung der Hilfszahlung waren sich Bund und Länder lange uneins. Das wiederum führte zu einer langen Verzögerung im Hinblick auf die Auszahlung. Doch jetzt kommt endlich Schwung in die Sache.

Zuschuss für Heizöl: Bund und Länder erzielen Einigung – das müssen Sie wissen

In Anlehnung an die seit März greifende und rückwirkend geltende Strom- und Gaspreisbremse sollen auch die Pellet- und Heizölkunden in Deutschland mit bis zu 2000 Euro pro Haushalt vom Staat bezuschusst werden. Im Unterschied zur Preisbremse kommt das Geld aber nicht automatisch. Jeder Verbraucher in Deutschland muss den Zuschuss individuell beantragen. Zum Antrag für den Pellet- und Heizölzuschuss sollte man jedoch ein paar Dinge beachten. Nicht alle profitieren – es gibt Auflagen und der Zuschuss wird nicht pauschal ausbezahlt.

Zudem sind wichtige Details noch nicht abschließend geklärt – etwa ein Referenzpreis für Heizöl und Holzpellets. Auf die Umsetzung der Hilfen für private Haushalte habe man sich nach langen Verhandlungen aber geeinigt – das zumindest erklärt das Bundeswirtschaftsministerium. Vom Bund wir die Milliarden-Hilfe auch finanziert – 1,8 Milliarden Euro stehen insgesamt zur Verfügung und sollen über den Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) ausbezahlt werden. Der Haushaltsausschuss im Bundestag hat dafür am 29. März sein Go gegeben.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck möchte den Zuschuss für Heizöl- und Pelletkunden aus Geldern des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanzieren.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck möchte den Zuschuss für Heizöl- und Pelletkunden aus Geldern des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanzieren. © Michael Kappeler/dpa

Bund und Länder einigen sich auf Pellet- und Heizölzuschuss: Wie es nun weitergeht

Jetzt sind die Bundesländer am Zug. Sie sind für die Umsetzung und damit die Aufstellung der konkreten Programme zuständig. Sie zahlen den Pellet- und Heizölzuschuss an die Verbraucher aus und prüfen die Anträge. Die Verbraucher müssen sich daher an die zuständige Stelle in ihrem jeweiligen Bundesland wenden. Das kann ein Ministerium oder auch eine Förderbank sein. In Berlin etwa ist die Investitionsbank Berlin (IBB) für die Auszahlung zuständig. In Berlin kann der Zuschuss für Heizöl und Pellets schon beantragt werden.

Auch in den anderen Bundesländern soll es jetzt schnell vorangehen. Bund und Länder haben sich im Hinblick auf den Pellet- und Heizölzuschuss auf eine Verwaltungsvereinbarung verständigt. Unter anderem soll es eine Obergrenze von 2000 Euro Zuschuss pro Haushalt geben. Minimal muss eine Summe von 100 Euro erreicht werden. Daher könnten manche Verbraucher am Ende gar keinen Zuschuss bekommen und leer ausgehen. Profitieren können Pellet- und Heizölkunden mit Bestellungen während der Hochphase der Energiekrise.

Zuschuss für Pellets und Heizöl auf Antrag: Diese Dokumente sollten Sie parat haben

Im Antrag für den Zuschuss für Heizöl und Holzpellets müssen die Mehrausgaben infolge der Energie- und Preiskrise erkennbar sein. Als Nachweis können die Rechnungen aus 2021/2022 dienen – diese sollten Verbraucher parat haben. Konkret sollen die Mehrkosten bezuschusst werden, die über das doppelte Preisniveau aus 2022 hinausgehen. Auch Mieter sollen vom Pellet- und Heizölzuschuss profitieren – sie müssen mit Blick auf den Antrag aber eine Kleinigkeit beachten. Unklar aber nach wie vor: Wer wie stark vom Zuschuss profitiert.

Gibt es einen festen Referenzpreis für das Jahr 2021 oder greift dieser individuell? Fest steht: Ein paar wichtige Details zum Zuschuss für die Heizöl- und Pelletkunden stehen noch aus. Erfreulich ist die aktuelle Entwicklung der Energiepreise. Sowohl die Preise Heizöl als auch für Pellets sind im Vergleich zu 2022 drastisch gesunken. Der Liter Heizöl kostet am 30. März rund ein Euro. Die Pelletspreise haben sich am 30. März bei unter 350 Euro eingependelt. Die Heizölpreise haben lokal sogar Vorkriegsniveau erreicht.

Härtefallantrag für Heizöl- und Pelletkunden: Norddeutsche Länder preschen vor

Konkrete Details sind also noch unklar. Zuletzt hieß es etwa aus Niedersachsen, dass man in den norddeutschen Bundesländern voraussichtlich ab April Anträge auf staatliche Heizkosten-Zuschüsse stellen kann. Das Wirtschaftsministerium in Niedersachsen nannte am 23. März Details der Pläne, die man mit Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg abgestimmt habe.

Vorgesehen seien „ein gemeinsames Antragsportal und eine gemeinsame Antragsbearbeitung“, die Gesamtkoordination übernehme dabei Hamburg. „Möglicherweise werden noch weitere Länder beitreten.“ Zuvor hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ darüber berichtet. Laut dem Wirtschaftsressort in Hannover geht es um „Härtefallhilfen“ für Verbraucher in Fällen, in denen die Ausgaben für die genannten Energieträger im vergangenen Jahr wenigstens doppelt so hoch ausfielen wie 2021.

Für Nutzer solcher Heizungen würden bestimmte Richtpreise definiert.

  • Bei einem positiven Bescheid sei dann maximal ein Zuschuss von 80 Prozent der zusätzlichen Summe möglich, die über die verdoppelten Einkaufskosten hinaus entstand.
  • Die Schwelle der Mindestförderung liege grundsätzlich bei 100 Euro, die Höchstfördersumme bei 2000 Euro für einen privaten Haushalt.

Zuschuss für Heizöl, Pellets und Co.: Härtefallfonds umfasst 1,8 Milliarden – wer profitiert

„Gerade Menschen auf dem Land und in kleineren Städte profitieren von den 1,8 Milliarden Euro Hilfen“, sagt Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. „Nachdem sich Bund und Länder nun in einer gemeinsamen Vereinbarung auf die Auszahlungsmodalitäten verständigt haben, sind jetzt sind die Bundesländer am Zug. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Bürger:innen schnellstmöglich ihre Anträge einreichen und die Unterstützung erhalten können.“